Das neue Altersvorsorgedepot:
Ab 2027 zahlt dir der Staat bis zu 540 € Zulage pro Jahr in ein echtes Wertpapierdepot!
Ab 10 € monatlich geht’s los. Erstmals auch für Selbstständige. Hier erfährst du alles vor allen anderen:
Der Staat verschenkt ab 2027 Geld – verpasse deinen Anteil nicht.
Erfahre vor allen anderen, was beim AVD wirklich zählt:
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot (AVD) die Riester-Rente – und zum ersten Mal fördert der deutsche Staat ein echtes Wertpapierdepot: ohne Garantiekorsett, ohne die alten Kostenfallen, dafür mit bis zu 540 € Zulage pro Jahr. Das Beste: Der Einstieg beginnt bei 10 € im Monat – hier kann wirklich jeder mitmachen, erstmals auch Selbstständige und Freiberufler.
In Teil 1 erfährst du, wie das AVD konstruiert ist, wer die Förderung bekommt, wie üppig Zulagen, Kinderbonus und Ehegatten-Hebel ausfallen – und was mit deinen Zulagen passiert, wenn du auswanderst.
Der Wohlstandsbildner-Podcast nimmt heute geschenktes Geld des deutschen Staates unter die Lupe. Denn Berlin hat der privaten Altersvorsorge ein neues Gesicht gegeben, und erstmalig habe ich auch nichts gegen den bisher unzutreffenden Begriff Altersvorsorge: Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot – kurz AVD – die unselige Riester-Rente ab. Und zum ersten Mal fördert der Staat ein Vehikel ohne Garantiekorsett, ohne empörende Kostenquote, dafür mit echten Kapitalmarktchancen.
Weil in diesem Thema richtig viel Substanz steckt und ich es umfassend aufdröseln will, habe ich es in drei Podcast-Folgen aufgeteilt: Heute schauen wir uns an, wie das AVD konstruiert ist, wer mitmachen darf, wie üppig die Förderung ausfällt – und was mit deinen Zulagen passiert, wenn du eines Tages auswandern solltest. Das sind ja Gedanken, die sich immer mehr machen beim Zustand unseres Landes.
Stand: Juli 2026 · Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026 · Produkte ab 01.01.2027 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Anlage- oder Steuerberatung. Diese Übersicht wächst mit jeder Podcast-Folge: Teil 2 (Kosten, Anlageuniversum, Auszahlung, Riester-Joker) und Teil 3 (Risiken, Einordnung, Rechenbeispiele) folgen hier nach Erscheinen der Folgen.
| Was es ist | Staatlich gefördertes, echtes Wertpapierdepot – löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab (Alt-Riester: Bestandsschutz) |
| Einstieg | Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr (10 €/Monat) – darunter fließt keine Zulage |
| Gefördert bis | 1.800 €/Jahr (150 €/Monat) Eigenbeitrag – maximale Zulage: 540 €/Jahr |
| Garantien | Keine Beitragsgarantie-Pflicht mehr – volle Kapitalmarktchancen, volles Kapitalmarktrisiko |
| Ansparphase | Solange steuerpflichtiges Arbeitseinkommen und noch keine Vollrente bezogen wird – längstens bis 70; Einstieg theoretisch bis kurz vor der 70-Jahre-Grenze möglich |
| Wer profitiert | Erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke – die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, entscheidend ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland |
| Kosten & Auszahlung | Details in Teil 2 des Podcasts – die Übersicht dazu erscheint hier mit der Folge |
| Baustein | Regel | Maximum |
|---|---|---|
| Grundförderung | 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro – für die ersten 360 €/Jahr | 180 €/Jahr |
| Zusatzförderung | 25 Cent je Euro für Beiträge über 360 € bis 1.800 €/Jahr | 360 €/Jahr |
| Zulage gesamt | Bei vollen 1.800 € Eigenbeitrag | 540 €/Jahr |
| Kinderzulage | 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag, je Kind – fließt ins Depot des Elternteils, der Kindergeld bezieht, solange Kindergeld gezahlt wird | 300 €/Kind/Jahr |
| Berufseinsteiger-Bonus | Einmalig bei Depoteröffnung vor dem 25. Geburtstag – es zählt das Alter bei Vertragsabschluss, nicht der Berufsstart | 200 € einmalig |
| Ehegatten-Hebel | Partner ohne eigenes Einkommen zahlt den Mindestbeitrag von 120 €/Jahr; die Zulage richtet sich nach den Beiträgen des Hauptverdieners | bis 175 €/Jahr |
| Steuerfreie Ansparphase | Keine Steuer auf Erträge während der Laufzeit – der Zinseszins arbeitet ungebremst; besteuert wird nachgelagert in der Auszahlungsphase zum persönlichen Steuersatz | – |
| Sonderausgabenabzug | Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen absetzbar; das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch und schreibt nur den Vorteil gut, der über die Zulagen hinausgeht | bis 2.340 €/Jahr |
| Du zahlst ein | Der Staat legt dazu | Es arbeiten für dich |
|---|---|---|
| 120 €/Jahr (10 €/Monat) | 60 € | 180 €/Jahr |
| 360 €/Jahr (30 €/Monat) | 180 € | 540 €/Jahr |
| 1.800 €/Jahr (150 €/Monat) | 540 € | 2.340 €/Jahr |
Jahresprinzip für Selbstständige: Die Förderberechtigung wird für jedes Beitragsjahr einzeln geprüft. Ein Verlustjahr kostet nur die Zulage dieses einen Jahres – das Depot bleibt bestehen, frühere Förderung wird nicht angetastet, im nächsten Gewinnjahr läuft die Förderung automatisch weiter. Die Gewinnhöhe spielt keine Rolle.
| Wegzug nach … | Folge für die Förderung |
|---|---|
| EU / EWR (z. B. Österreich, Spanien) | Förderung bleibt komplett – nur neue Zulagen fließen nicht mehr, denn die setzen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland voraus |
| Schweiz | Gleichgestellt über das Freizügigkeitsabkommen EU–Schweiz (finanzgerichtlich geklärt) |
| Drittstaat (z. B. Großbritannien, Thailand, USA) | Rückforderung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile; Stundung auf Antrag nur bis zum Rentenbeginn. Eigenes Kapital und Marktgewinne bleiben erhalten |
Diese Übersicht begleitet Teil 1 des Podcast-Dreiteilers zum Altersvorsorgedepot und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Rechtsstand Juli 2026; das Zertifizierungsverfahren beim BZSt startet zum 01.01.2027.
Vorhang auf für das nächste Kapitel der privaten Altersvorsorge für alle, die in Deutschland über ihr Arbeitseinkommen Steuern zahlen. Alle? Ja, tatsächlich alle: Die Staatsbürgerschaft spielt nämlich keine Rolle! Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, der ist voll mit an Bord dieser Förderung, wenn er will.
Doch bevor wir uns auch in diese Details stürzen, erstmal das Grundsätzliche: Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet – kurz: AVRG –, und am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt. Damit war das Gesetz durch und die Riester-Rente Geschichte, wenn auch alte Riesterverträge ihre Förderung behalten.
Was deutsche Steuerzahler mit diesem Gesetz ab 2027 bekommen, ist das Großzügigste, was sich Berlin je ausgedacht hat. Aber ist es auch gut und ausreichend? Schauen wir uns genau an, wie das AVD konstruiert ist, wie die staatlichen Förderungen aussehen und an welchen Stellen der schöne Glanz eingetrübt wird. Und in Teil 3 will ich das Ganze in die Säulenstrategie einordnen, denn so viel vorneweg: Das AVD kann für Millionen Bürger ein Baustein werden, wenn sie als Steuerzahler auch Steuergeld als Rentenzuschuss erhalten wollen. Doch es sollte nur ein Baustein unter mehreren anderen bleiben, wie ich in Teil 3 näher ausführe. Dann steigt das Potenzial für den eigenen Vermögensaufbau nochmals erheblich.
Was den Charakter dieses Vehikels von vorneherein sympathisch macht: Der Staat verlangt hier keinen Vermögensnachweis oder veranstaltet sonstiges Gedöns. Los geht es mit 10 € im Monat – das ist der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Gefördert wird bis 150 € im Monat, also 1.800 € im Jahr.
Zwischen diesen beiden Leitplanken – 10 und 150 € monatlich – spielt sich die gesamte staatliche Förderung ab. Und die bezieht mal wirklich jeden ein: den Auszubildenden, die Teilzeitkraft, den Selbstständigen und den Unternehmer, Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte oder Steuerberater – ja, und auch Beamte, also sog. inländische Besoldungsempfänger –; wenn die auch noch mitmachen können, dann kann es wirklich jeder. 10 € im Monat, 33 Cent am Tag – wer das übrig hat, kann ab 2027 loslegen.
Womit lockt nun der Staat seine Bürger in diesen privaten Vermögensbaustein hinein? Die AVD-Konstruktion umfasst Zulagen, Steuervorteile, Kostendeckel und zwei Auszahlungsarten. Und das alles gibt es auch erstmals – ich muss es wirklich wiederholen, weil ich selbst dazugehöre –, das alles gibt es auch für Selbstständige, die bisher bei dieser Art von Förderung immer außen vor geblieben sind.
Als Grundförderung gibt es 50 Cent für jeden investierten € bis 360 € pro Jahr. Das entspricht einem staatlichen Zuschuss von maximal 180 € pro Jahr.
Außerdem gibt es eine Zusatzförderung von 25 Cent pro € für jeden weiteren Betrag über 360 € bis 1.800 €. Daraus ergeben sich 360 € an zusätzlicher Zulage. Wer also 1.800 € im Jahr bzw. 150 € pro Monat einzahlt, erhält die volle kombinierte Zulage von maximal 540 € jährlich. Und nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Förderung eine dauerhafte jährliche Leistung, heißt: Wenn ein 25-Jähriger bis zu seinem, sagen wir mal, 67. Lebensjahr konsequent 1.800 € einzahlt, kommen 22.680 € allein an Förderung zusammen.
Damit die Förderlogik verständlicher wird, hier drei Beispiele:
Merke dir also diese Spannweite: 10 € im Monat öffnen die Tür, 150 € im Monat schöpfen die Förderung voll aus. Bemerkenswert und erfreulich finde ich daran: Die kleinen Beiträge werden prozentual am kräftigsten bezuschusst – volle 50 Prozent auf die ersten 360 €! Der Staat fördert hier also wirklich mal den Einstieg und tut einiges, um die Leute lange bei der Stange zu halten.
Das 67. Lebensjahr ist dabei nicht die automatische Grenze für Einzahlungen. Die Ansparphase läuft zwar regulär bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, doch es kann noch weitergehen: Wer sich über die reguläre Altersgrenze hinaus ein steuerpflichtiges Einkommen erarbeitet – egal ob als Angestellter oder Selbstständiger – und noch keine volle Altersrente bezieht, der kann weiter ins AVD hineinsparen und die Zulagen und Steuervorteile nutzen.
Zwei Leitplanken hat der Gesetzgeber allerdings eingezogen: Wer seine gesetzliche Vollrente abruft, ist raus aus dieser Förderung. Und spätestens mit 70 ist generell Schluss – dann muss die Auszahlungsphase beginnen, ob jemand will oder nicht.
Solltest du für deine Kinder Kindergeld beziehen, bekommst du einen Kinderbonus vom Staat spendiert: Für jeden €, den du selbst einzahlst, legt der Staat einen € als Zulage oben drauf – und das bis zu 300 € pro Kind und Jahr.
Und Achtung: Dieses Geld fließt nicht in ein separates Depot auf den Namen deiner Kinder. Nein, der Staat legt diese Zulage direkt in dein eigens Altersvorsorgedepot! Sie nützt also deinen persönlichen Vermögensaufbau, solange du für deine Kids Kindergeld bekommst.
Noch generöser ist der Staat bei der sogenannten Frühstart-Rente. Hier bietet Berlin jetzt tatsächlich ein staatlich finanziertes Depot für die nächste Generation an – ein eigenes Depot auf den Namen des Kindes, das später nahtlos in ein Altersvorsorgedepot übergehen soll.
Der Staat zahlt monatlich 10 € für die Kids ein – das sind 120 € im Jahr geschenktes Geld. Eine wichtige Einordnung allerdings vorneweg: Anders als das AVD ist die Frühstart-Rente Stand heute noch nicht Gesetz. Die Eckpunkte hat das Kabinett beschlossen, der Gesetzentwurf liegt im Bundestag – aber die Verabschiedung fehlt noch.
Zumindest geplant ist im Detail Folgendes, und zwar für alle 6- bis 18-Jährigen: Das System läuft in Jahrgängen, sogenannten Kohorten, an. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 startet das Ganze exakt für den Geburtsjahrgang 2020 – also für die Kinder, die 2026 6 Jahre alt werden. In den Folgejahren kommt jeweils der nächste Jahrgang dazu, und ab 2029 sollen auch die älteren Jahrgänge bis 18 rückwirkend einbezogen werden. Wenn dein Kind in diese Altersklasse fällt, sind das über die Jahre 1.440 €, die, wenn es gut läuft, bis zum fernen Renteneintritt mit dem Zinseszinseffekt auf einen fünfstelligen Betrag anwachsen können – ohne, dass du als Mama oder Papa einen Cent dazulegen musstest.
Und wer sein Altersvorsorgedepot eröffnet, bevor er 25 wird, bekommt noch einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 € extra draufgepackt. Der Name täuscht da übrigens: Es zählt nicht der Berufsstart, sondern allein das Alter bei Vertragsabschluss.
Außerdem gibt es einen Fördervorteil, den viele Verheiratete übersehen könnten: Ist ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt, weil er ein steuerpflichtiges Einkommen erwirtschaftet, kann auch der andere Ehepartner ein eigenes gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen – selbst dann, wenn der aktuell gar kein eigenes Einkommen erzielt, weil er sich beispielsweise um die Kinder kümmert.
Dafür genügt bereits der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von 10 € im Monat. Die Zulage für diesen mittelbar berechtigten Partner richtet sich dann nach den Beiträgen des Hauptverdieners, und die beträgt bis zu 175 € im Jahr.
Beispiel: Zahlt der arbeitende Partner seine 1.800 € voll ein, macht der andere aus 120 € Mindesteigenbeitrag bis zu 295 € Anlagekapital – der Staat legt also mehr obendrauf, als der Partner selbst einzahlt. Das ist schon großzügig – auch, wenn es das eigene Steuergeld ist, das in dieser Form an uns zurückfließt. Für Familien gilt also: Auch der nicht erwerbstätige Ehepartner kann die staatlich geförderte Ansparphase nutzen und so zusätzlich Vermögen aufbauen.
Und noch dieses Detail für jene, die es betrifft, mit kleinen Kindern: In den ersten drei Lebensjahren eines Kindes ist der betreuende Elternteil über die Kindererziehungszeit sogar unmittelbar förderberechtigt – mit der vollen, beitragsabhängigen Zulage. Dafür müssen die Kindererziehungszeiten aber beim Rentenversicherungsträger beantragt sein. Der Ehegatten-Hebel wird erst danach interessant, wenn jemand länger zu Hause bleibt und keine eigene Förderberechtigung mehr hat.
Und weil ich weiß, dass einige geschiedene Mütter zuhören: Der Ehegatten-Hebel hängt an der Ehe, nicht am Kind. Wer geschieden ist und kein eigenes Einkommen hat, fällt nach den Kindererziehungsjahren aus der Förderung – das ist ein klarer Kritikpunkt an dem System. Die gute Nachricht: Der Weg zurück in die Förderung ist kurz. Schon ein Minijob, der die Rentenversicherungspflicht enthält, aktiviert wieder unmittelbar die Förderberechtigung – mit der vollen Zulage und der Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind obendrauf. Denn die fließt an den, der das Kindergeld bekommt, und das ist nach einer Trennung ja ganz oft die Mutter.
Zwei Steuervorteile gibt es in dem ganzen Konstrukt als wichtige Bonusfaktoren: In der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei – der Zinseszins läuft also mit voller Kraft. Besteuert wird erst zur Auszahlungsphase mit dem Renteneintritt; dann gilt der persönliche Steuersatz. Das ist jetzt schön, aber nicht besonders, das gibt es schon in vielen anderen Verträgen.
Schön ist aber, dass jeder unmittelbar Förderberechtigt seine Raten bis zu 1.800 € plus die erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann – zusammen also bis zu 2.340 € pro Jahr. Das Finanzamt macht dabei automatisch die sog. Günstigerprüfung: Es rechnet aus, ob dir der Steuervorteil mehr bringt als die bereits kassierten Zulagen, und schreibt dir die Differenz zusätzlich gut. Doppelt kassieren geht also nicht – aber je höher dein persönlicher Steuersatz, desto mehr bleibt über die Zulagen hinaus hängen. Für gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Unternehmer ist das der eigentliche Hebel dieser Förderung.
Nun zu Selbstständigen und Unternehmern wie mir: Da hat der Gesetzgeber eine Grenze definiert, die wir kennen müssen. Unmittelbar förderberechtigt ist nur, wer im jeweiligen Jahr auch tatsächlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt und eine Steuererklärung abgegeben hat.
Wichtig ist dabei das Jahresprinzip: Der Staat prüft die Förderberechtigung für jedes Beitragsjahr einzeln. Erwischst du als Selbstständiger ein Jahr mit steuerlicher Nullrunde oder Verlust, gehst du für genau dieses Jahr bei der Zulage und dem Sonderausgabenabzug leer aus – deine Einzahlungen laufen halt ungefördert weiter. Aber keine Sorge: Dein Depot bleibt bestehen, der Zinseszins arbeitet weiter, und die Förderung aus früheren Jahren fasst niemand an. Im nächsten Gewinnjahr bist du automatisch wieder voll im Fördermodus. Und die Gewinnhöhe spielt keine Rolle: Auch ein kleines Plus genügt, denn die Zulage bemisst sich an deinen Beiträgen, nicht an deinem Gewinn.
Selbstständige müssen also schon etwas aufpassen: Wer seine Einzahlungen und seine Gewinnplanung da aufeinander abstimmt, holt Jahr für Jahr das Maximum heraus. An solchen Stellen trennt sich dann wieder die Spreu der Buchhalter, die sich Steuerberater nennen, vom Weizen der Steuerberater, die strategisch denken und einem so die Zulagen bewahren.
Was sind nun die weiteren Voraussetzungen, um mitmachen, um anfangen zu können, wenn du die wichtigste Hauptvoraussetzung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland mit einem aktiven Arbeitseinkommen erfüllst? Ich habe vier an der Zahl gefunden:
Ein Sonderthema noch, das bei internationalen Lebensläufen immer wichtiger wird. Eingangs sagte ich ja: Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle – wer hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist dabei. Aber was passiert, wenn jemand Deutschland später wieder verlässt?
Die gute Nachricht ist: Wer im Alter zurück in die Heimat zieht – etwa nach Österreich –, darf die bereits kassierte Förderung dank EU-Recht komplett behalten; zurückzahlen muss er nichts. Nur neue Zulagen fließen dann nicht mehr, denn die setzen die Steuerpflicht in Deutschland voraus.
Um es noch handlicher darzustellen: Ein Spanier, ein Schweizer und ein Engländer kommen für fünf Jahre nach Deutschland – nein, das ist nicht der Beginn eines Witzes, sondern eines AVD-Szenarios. Alle drei arbeiten hier ganz normal, zahlen Steuern und dürfen das AVD in dieser Zeit voll nutzen: Zulagen, Sonderausgabenabzug, das volle Programm.
Der Unterschied zeigt sich erst beim Wegzug zurück ins Heimatland: Der Spanier zieht zurück in die EU und behält seine komplette Förderung; sein Depot läuft einfach weiter. Der Schweizer? Dessen Heimat ist zwar weder EU noch Europäischer Wirtschaftsraum – aber das sog. Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz stellt ihn gleich, das haben die Finanzgerichte klargestellt. Er nimmt seine Zulagen also genauso mit wie der Spanier.
Nur beim Engländer wird es teuer: Großbritannien gilt seit dem Brexit als Drittstaat, und der deutsche Staat fordert dann seine Zulagen und Steuervorteile zurück; immerhin kann er die Rückzahlung auf Antrag bis zum Rentenbeginn stunden. Sein eingezahltes Kapital samt aller Marktgewinne bleibt selbstverständlich bestehen.
Und jetzt der Punkt, der einige wenige enttäuschen dürfte: Diese Drittstaaten-Regel wie beim Engländer kennt keine Staatsangehörigkeit – sie trifft Deutsche ganz genauso. Nehmen wir den Deutschen, der dreißig Jahre lang ins AVD eingezahlt hat und mit 65 beschließt, seinen Ruhestand unter asiatischer Sonne, vielleicht in der Nähe unserer Plantagen, zu verbringen. Alle Asien-Länder sind Drittstaaten wie Großbritannien – und damit gilt für ihn die gleiche Rechnung wie für den Engländer: Der Staat fordert sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dreißig Jahren zurück. Sein eingezahltes Kapital und alle Marktgewinne bleiben ihm erhalten – aber die Förderung wird rückabgewickelt, als hätte es sie nie gegeben. Und die Stundung, die wenigstens noch dem Engländer geholfen hat? Die läuft nur bis zum Rentenbeginn – und genau an dem steht der Auswanderer ja gerade. Das ist also keine Erleichterung.
Entscheidend ist beim AVD also nie der Pass, sondern der steuerliche Wohnsitz. Wer deshalb vom Lebensabend im Ausland träumt, der sollte vor dem Kofferpacken auf die Landkarte schauen: Vielleicht Alicante statt Bangkok, wäre dann das Motto – und die komplette Förderung kommt mit.
Ok, damit haben wir heute das Fundament gelegt: Du weißt jetzt, wie das Altersvorsorgedepot konstruiert ist, wer die Förderung bekommt, wie üppig die Zulagen ausfallen, was beim Auswandern mit der Förderung passiert – und dass schon 10 € im Monat genügen, um dabei zu sein.
In zwei Wochen, in Teil 2, geht es um die Spielregeln des AVD – von der ersten Einzahlung bis zur letzten Auszahlung: welche Kosten der Gesetzgeber gedeckelt hat und wo der Deckel nicht gilt, in welche ETFs, Fonds und Anleihen du investieren darfst, wie die Auszahlung ab 65 funktioniert, was beim Vererben mit deinem Depot passiert und warum alte schlechte Verträge zum Joker werden könnten.
In Teil 3 wird es dann richtig strategisch: Ich teile meine Meinung zu Risiken, ich sage, was mir nicht gefällt an der Konstruktion und wie das alles zur Säulenstrategie passen kann – denn das ist der Fall. Und drei konkrete Rechenbeispiele sollen zum Abschluss zeigen, was am Ende wirklich in Euro und Cent herauskommt.
Und ein Tipp, quasi als kleiner Genusselement-Ersatz: Wenn du beim Thema Altersvorsorgedepot nichts verpassen willst – auf www.wohlstandsbildner.de/avd kannst du dich mit deiner E-Mail-Adresse eintragen. Dann halten wir dich auf dem Laufenden: über Gesetzesänderungen und Erweiterungen, über den Fortschritt unserer Wohlstandsbildner-Delikatessen für das Depot, darüber, was du wann einrichten kannst – und natürlich über den Countdown zum Start am 1. Januar 2027. Dann wird das deine Informationsplattform rund ums AVD.
Und wie immer gilt bei mir eisern: Deine E-Mail-Adresse wird ausschließlich für diesen AVD-Zweck genutzt, abmelden kannst du dich jederzeit, und ich schreibe nur, wenn es wirklich etwas zu sagen gibt.
Das gilt übrigens auch für bestehende Wohlstandsbildner: Ich werde nicht knapp 1.000 Investoren pauschal anschreiben, nur weil ich die AVD-Optionen lohnenswert finde – die detaillierten Infos bekommt nur, wer sie durch seine Anmeldung auf dieser Seite ausdrücklich haben will. Und wenn das AVD 2027 läuft, wird dieser Verteiler gelöscht; ab dann versorgen wir nur noch die, die dabei sind.
Bis dahin nun uns allen gute, sonnige zwei Wochen, vielleicht mit ein bisschen Wertschätzung, dass unser in vielen Bereichen übergriffiger Staat mal nicht nur nimmt, sondern auch ein bisschen was zurückgibt.
Dein Andreas, der Wohlstandsbildner
Am 18.07.2026 folgt Teil 2 mit den Spielregeln: Kosten, erlaubte Investments, Auszahlung ab 65 und der Riester-Joker.
Am 01.08.2026 in Teil 3: Risiken, Kritik, Wohlstandsbildner-Delikatessen und drei Rechenbeispiele mit realistischen Zahlen.
Im kostenfreien Finanzwebinar staunst du, welche Alternativen und Ergänzungen es zum Altersvorsorgedepot gibt.