Das neue
Altersvorsorgedepot:

Ab 2027 zahlt dir der Staat bis zu 540 € Zulage pro Jahr in ein echtes Wertpapierdepot!

Ab 10 € monatlich geht's los. Erstmals auch für Selbstständige. Hier erfährst du alles vor allen anderen:

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Der Staat verschenkt ab 2027 Geld – verpasse deinen Anteil nicht.
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Gesetzesänderungen, Countdown zum Start am 1. Januar 2027 und der Fortschritt unserer AVD-Lösung – trage dich kostenfrei in unseren Verteiler ein.

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Der Countdown läuft:

Am 1. Januar 2027 geht das AVD an den Start.

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Die AVD-Podcast-Reihe

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AVD Folge 1

Wie das AVD konstruiert ist, wer die Förderung bekommt, wie üppig Zulagen, Kinderbonus und Ehegatten-Hebel ausfallen und was beim Auswandern passiert.

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AVD Folge 2

Die Spielregeln: Welche Kosten gedeckelt sind, erlaubte Investments, die Auszahlung ab 65, Vererben des Depots und der Riester-Joker.

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Erscheint am 01.08.2026

AVD Folge 3

Video folgt

Risiken, Kritik am System, die Wohlstandsbildner-Delikatessen für das Depot und drei Rechenbeispiele mit realistischen Zahlen.

Demnächst

Podcast: Altersvorsorgedepot – Teil 1

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot (AVD) die Riester-Rente – und zum ersten Mal fördert der deutsche Staat ein echtes Wertpapierdepot: ohne Garantiekorsett, ohne die alten Kostenfallen, dafür mit bis zu 540 € Zulage pro Jahr. Das Beste: Der Einstieg beginnt bei 10 € im Monat – hier kann wirklich jeder mitmachen, erstmals auch Selbstständige und Freiberufler.

In Teil 1 erfährst du, wie das AVD konstruiert ist, wer die Förderung bekommt, wie üppig Zulagen, Kinderbonus und Ehegatten-Hebel ausfallen – und was mit deinen Zulagen passiert, wenn du auswanderst.

Podcast-Begleitmaterial · Teil 1 von 3

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ab 2027 – Förderung, Zulagen und Voraussetzungen

Stand: Juli 2026 · Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026 · Produkte ab 01.01.2027 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Anlage- oder Steuerberatung. Diese Übersicht wächst mit jeder Podcast-Folge: Teil 2 (Kosten, Anlageuniversum, Auszahlung, Riester-Joker) und Teil 3 (Risiken, Einordnung, Rechenbeispiele) folgen hier nach Erscheinen der Folgen.

Das AVD in 30 Sekunden
Was es istStaatlich gefördertes, echtes Wertpapierdepot – löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab (Alt-Riester: Bestandsschutz)
EinstiegMindesteigenbeitrag 120 €/Jahr (10 €/Monat) – darunter fließt keine Zulage
Gefördert bis1.800 €/Jahr (150 €/Monat) Eigenbeitrag – maximale Zulage: 540 €/Jahr
GarantienKeine Beitragsgarantie-Pflicht mehr – volle Kapitalmarktchancen, volles Kapitalmarktrisiko
AnsparphaseSolange steuerpflichtiges Arbeitseinkommen und noch keine Vollrente bezogen wird – längstens bis 70; Einstieg theoretisch bis kurz vor der 70-Jahre-Grenze möglich
Wer profitiertErstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke – die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, entscheidend ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Kosten & AuszahlungDetails in Teil 2 des Podcasts – die Übersicht dazu erscheint hier mit der Folge

Zulagen, Boni und Steuervorteile

Die staatliche Förderung im Detail
BausteinRegelMaximum
Grundförderung50 Cent Zulage je eingezahltem Euro – für die ersten 360 €/Jahr180 €/Jahr
Zusatzförderung25 Cent je Euro für Beiträge über 360 € bis 1.800 €/Jahr360 €/Jahr
Zulage gesamtBei vollen 1.800 € Eigenbeitrag540 €/Jahr
Kinderzulage1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag, je Kind – fließt ins Depot des Elternteils, der Kindergeld bezieht, solange Kindergeld gezahlt wird300 €/Kind/Jahr
Berufseinsteiger-BonusEinmalig bei Depoteröffnung vor dem 25. Geburtstag – es zählt das Alter bei Vertragsabschluss, nicht der Berufsstart200 € einmalig
Ehegatten-HebelPartner ohne eigenes Einkommen zahlt den Mindestbeitrag von 120 €/Jahr; die Zulage richtet sich nach den Beiträgen des Hauptverdienersbis 175 €/Jahr
Steuerfreie AnsparphaseKeine Steuer auf Erträge während der Laufzeit – der Zinseszins arbeitet ungebremst; besteuert wird nachgelagert in der Auszahlungsphase zum persönlichen Steuersatz
SonderausgabenabzugEigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen absetzbar; das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch und schreibt nur den Vorteil gut, der über die Zulagen hinausgehtbis 2.340 €/Jahr
So rechnet sich die Förderlogik
Du zahlst einDer Staat legt dazuEs arbeiten für dich
120 €/Jahr (10 €/Monat)60 €180 €/Jahr
360 €/Jahr (30 €/Monat)180 €540 €/Jahr
1.800 €/Jahr (150 €/Monat)540 €2.340 €/Jahr

Wer ist förderberechtigt – und wer nicht?

Förderberechtigt

  • Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung: Angestellte, Auszubildende, Teilzeitkräfte
  • Minijobber mit Rentenversicherungspflicht (nicht befreit)
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten (inländische Besoldungsempfänger)
  • Erstmals: Selbstständige und Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15/§ 18 EStG plus abgegebener Steuererklärung
  • Erstmals: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte, Steuerberater …)
  • Eltern in der dreijährigen Kindererziehungszeit (beim Rentenversicherungsträger beantragen)
  • Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, nicht erwerbsmäßig Pflegende (ab Pflegegrad 2, mind. 10 Std./Woche)

Nicht förderberechtigt

  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters
  • Wer bereits in der Auszahlungsphase ist
  • Von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber
  • Freiwillig Versicherte ohne weiteres Förderkriterium

Mittelbar förderberechtigt

  • Ehepartner ohne eigenes Einkommen – über den unmittelbar berechtigten Partner (Ehegatten-Hebel, siehe oben)

Jahresprinzip für Selbstständige: Die Förderberechtigung wird für jedes Beitragsjahr einzeln geprüft. Ein Verlustjahr kostet nur die Zulage dieses einen Jahres – das Depot bleibt bestehen, frühere Förderung wird nicht angetastet, im nächsten Gewinnjahr läuft die Förderung automatisch weiter. Die Gewinnhöhe spielt keine Rolle.

Frühstart-Rente (Stand Juli 2026: noch nicht Gesetz!): Geplant ist ein staatlich finanziertes Kinderdepot mit 10 €/Monat (120 €/Jahr), rückwirkend ab 01.01.2026 für den Geburtsjahrgang 2020, danach jährlich der nächste Jahrgang; ältere Jahrgänge bis 18 sollen ab 2029 rückwirkend einbezogen werden. Später Übergang ins AVD. Die Eckpunkte hat das Kabinett beschlossen, der Gesetzentwurf liegt im Bundestag – Änderungen sind möglich.

Auswandern: Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Pass

Wegzug nach …Folge für die Förderung
EU / EWR (z. B. Österreich, Spanien)Förderung bleibt komplett – nur neue Zulagen fließen nicht mehr, denn die setzen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland voraus
SchweizGleichgestellt über das Freizügigkeitsabkommen EU–Schweiz (finanzgerichtlich geklärt)
Drittstaat (z. B. Großbritannien, Thailand, USA)Rückforderung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile; Stundung auf Antrag nur bis zum Rentenbeginn. Eigenes Kapital und Marktgewinne bleiben erhalten
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Gesetzesänderungen, Countdown zum Start am 1. Januar 2027 und der Fortschritt unserer AVD-Lösung – nur für Eingetragene, jederzeit abmeldbar.
Zum AVD-Informationsverteiler

Offizielle Quellen

Diese Übersicht begleitet Teil 1 des Podcast-Dreiteilers zum Altersvorsorgedepot und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Rechtsstand Juli 2026; das Zertifizierungsverfahren beim BZSt startet zum 01.01.2027.

Ganzes Transkript zur Podcast-Folge 1 lesen

Vorhang auf für das nächste Kapitel der privaten Altersvorsorge für alle, die in Deutschland über ihr Arbeitseinkommen Steuern zahlen. Alle? Ja, tatsächlich alle: Die Staatsbürgerschaft spielt nämlich keine Rolle! Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, der ist voll mit an Bord dieser Förderung, wenn er will.

Doch bevor wir uns auch in diese Details stürzen, erstmal das Grundsätzliche: Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet – kurz: AVRG –, und am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt. Damit war das Gesetz durch und die Riester-Rente Geschichte, wenn auch alte Riesterverträge ihre Förderung behalten.

Was deutsche Steuerzahler mit diesem Gesetz ab 2027 bekommen, ist das Großzügigste, was sich Berlin je ausgedacht hat. Aber ist es auch gut und ausreichend? Schauen wir uns genau an, wie das AVD konstruiert ist, wie die staatlichen Förderungen aussehen und an welchen Stellen der schöne Glanz eingetrübt wird. Und in Teil 3 will ich das Ganze in die Säulenstrategie einordnen, denn so viel vorneweg: Das AVD kann für Millionen Bürger ein Baustein werden, wenn sie als Steuerzahler auch Steuergeld als Rentenzuschuss erhalten wollen. Doch es sollte nur ein Baustein unter mehreren anderen bleiben, wie ich in Teil 3 näher ausführe. Dann steigt das Potenzial für den eigenen Vermögensaufbau nochmals erheblich.

Altersvorsorgedepot ab 10 € im Monat: Wer die Förderung nutzen kann

Was den Charakter dieses Vehikels von vorneherein sympathisch macht: Der Staat verlangt hier keinen Vermögensnachweis oder veranstaltet sonstiges Gedöns. Los geht es mit 10 € im Monat – das ist der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Gefördert wird bis 150 € im Monat, also 1.800 € im Jahr.

Zwischen diesen beiden Leitplanken – 10 und 150 € monatlich – spielt sich die gesamte staatliche Förderung ab. Und die bezieht mal wirklich jeden ein: den Auszubildenden, die Teilzeitkraft, den Selbstständigen und den Unternehmer, Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte oder Steuerberater – ja, und auch Beamte, also sog. inländische Besoldungsempfänger –; wenn die auch noch mitmachen können, dann kann es wirklich jeder. 10 € im Monat, 33 Cent am Tag – wer das übrig hat, kann ab 2027 loslegen.

Altersvorsorgedepot Förderung 2027: Zulagen, Kinderbonus und Berufseinsteiger-Bonus

Womit lockt nun der Staat seine Bürger in diesen privaten Vermögensbaustein hinein? Die AVD-Konstruktion umfasst Zulagen, Steuervorteile, Kostendeckel und zwei Auszahlungsarten. Und das alles gibt es auch erstmals – ich muss es wirklich wiederholen, weil ich selbst dazugehöre –, das alles gibt es auch für Selbstständige, die bisher bei dieser Art von Förderung immer außen vor geblieben sind.

Grundförderung und maximale Zulagen beim Altersvorsorgedepot

Als Grundförderung gibt es 50 Cent für jeden investierten € bis 360 € pro Jahr. Das entspricht einem staatlichen Zuschuss von maximal 180 € pro Jahr.

Außerdem gibt es eine Zusatzförderung von 25 Cent pro € für jeden weiteren Betrag über 360 € bis 1.800 €. Daraus ergeben sich 360 € an zusätzlicher Zulage. Wer also 1.800 € im Jahr bzw. 150 € pro Monat einzahlt, erhält die volle kombinierte Zulage von maximal 540 € jährlich. Und nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Förderung eine dauerhafte jährliche Leistung, heißt: Wenn ein 25-Jähriger bis zu seinem, sagen wir mal, 67. Lebensjahr konsequent 1.800 € einzahlt, kommen 22.680 € allein an Förderung zusammen.

Damit die Förderlogik verständlicher wird, hier drei Beispiele:

  • Du zahlst 120 € im Jahr, also 10 € pro Monat, ein. Der Staat legt 60 € dazu. Aus deinen 120 € werden 180 € Anlagekapital pro Jahr.
  • Du zahlst 360 € im Jahr mit 30 € im Monat. Dann legt der Staat 180 € pro Jahr dazu.
  • Du zahlst den maximal förderfähigen Eigenbetrag von 1.800 € im Jahr oder 150 € pro Monat ein. Der Staat legt die maximale Zulage von 540 € dazu. Damit arbeiten 2.340 € pro Jahr für dich.

Merke dir also diese Spannweite: 10 € im Monat öffnen die Tür, 150 € im Monat schöpfen die Förderung voll aus. Bemerkenswert und erfreulich finde ich daran: Die kleinen Beiträge werden prozentual am kräftigsten bezuschusst – volle 50 Prozent auf die ersten 360 €! Der Staat fördert hier also wirklich mal den Einstieg und tut einiges, um die Leute lange bei der Stange zu halten.

Wie lange einzahlen? Die Ansparphase im Altersvorsorgedepot

Das 67. Lebensjahr ist dabei nicht die automatische Grenze für Einzahlungen. Die Ansparphase läuft zwar regulär bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, doch es kann noch weitergehen: Wer sich über die reguläre Altersgrenze hinaus ein steuerpflichtiges Einkommen erarbeitet – egal ob als Angestellter oder Selbstständiger – und noch keine volle Altersrente bezieht, der kann weiter ins AVD hineinsparen und die Zulagen und Steuervorteile nutzen.

Zwei Leitplanken hat der Gesetzgeber allerdings eingezogen: Wer seine gesetzliche Vollrente abruft, ist raus aus dieser Förderung. Und spätestens mit 70 ist generell Schluss – dann muss die Auszahlungsphase beginnen, ob jemand will oder nicht.

Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot: bis zu 300 € pro Kind und Jahr

Solltest du für deine Kinder Kindergeld beziehen, bekommst du einen Kinderbonus vom Staat spendiert: Für jeden €, den du selbst einzahlst, legt der Staat einen € als Zulage oben drauf – und das bis zu 300 € pro Kind und Jahr.

Und Achtung: Dieses Geld fließt nicht in ein separate Depot auf den Namen deiner Kinder. Nein, der Staat legt diese Zulage direkt in dein eigens Altersvorsorgedepot! Sie nützt also deinen persönlichen Vermögensaufbau, solange du für deine Kids Kindergeld bekommst.

Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat für die nächste Generation

Noch generöser ist der Staat bei der sogenannten Frühstart-Rente. Hier bietet Berlin jetzt tatsächlich ein staatlich finanziertes Depot für die nächste Generation an – ein eigenes Depot auf den Namen des Kindes, das später nahtlos in ein Altersvorsorgedepot übergehen soll.

Der Staat zahlt monatlich 10 € für die Kids ein – das sind 120 € im Jahr geschenktes Geld. Eine wichtige Einordnung allerdings vorneweg: Anders als das AVD ist die Frühstart-Rente Stand heute noch nicht Gesetz. Die Eckpunkte hat das Kabinett beschlossen, der Gesetzentwurf liegt im Bundestag – aber die Verabschiedung fehlt noch.

Zumindest geplant ist im Detail Folgendes, und zwar für alle 6- bis 18-Jährigen: Das System läuft in Jahrgängen, sogenannten Kohorten, an. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 startet das Ganze exakt für den Geburtsjahrgang 2020 – also für die Kinder, die 2026 6 Jahre alt werden. In den Folgejahren kommt jeweils der nächste Jahrgang dazu, und ab 2029 sollen auch die älteren Jahrgänge bis 18 rückwirkend einbezogen werden. Wenn dein Kind in diese Altersklasse fällt, sind das über die Jahre 1.440 €, die, wenn es gut läuft, bis zum fernen Renteneintritt mit dem Zinseszinseffekt auf einen fünfstelligen Betrag anwachsen können – ohne, dass du als Mama oder Papa einen Cent dazulegen musstest.

Berufseinsteiger-Bonus: 200 € extra für alle unter 25

Und wer sein Altersvorsorgedepot eröffnet, bevor er 25 wird, bekommt noch einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 € extra draufgepackt. Der Name täuscht da übrigens: Es zählt nicht der Berufsstart, sondern allein das Alter bei Vertragsabschluss.

Der Ehegatten-Hebel: So nutzt eine Familie die Förderung doppelt

Außerdem gibt es einen Fördervorteil, den viele Verheiratete übersehen könnten: Ist ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt, weil er ein steuerpflichtiges Einkommen erwirtschaftet, kann auch der andere Ehepartner ein eigenes gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen – selbst dann, wenn der aktuell gar kein eigenes Einkommen erzielt, weil er sich beispielsweise um die Kinder kümmert.

Dafür genügt bereits der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von 10 € im Monat. Die Zulage für diesen mittelbar berechtigten Partner richtet sich dann nach den Beiträgen des Hauptverdieners, und die beträgt bis zu 175 € im Jahr.

Beispiel: Zahlt der arbeitende Partner seine 1.800 € voll ein, macht der andere aus 120 € Mindesteigenbeitrag bis zu 295 € Anlagekapital – der Staat legt also mehr obendrauf, als der Partner selbst einzahlt. Das ist schon großzügig – auch, wenn es das eigene Steuergeld ist, das in dieser Form an uns zurückfließt. Für Familien gilt also: Auch der nicht erwerbstätige Ehepartner kann die staatlich geförderte Ansparphase nutzen und so zusätzlich Vermögen aufbauen.

Und noch dieses Detail für jene, die es betrifft, mit kleinen Kindern: In den ersten drei Lebensjahren eines Kindes ist der betreuende Elternteil über die Kindererziehungszeit sogar unmittelbar förderberechtigt – mit der vollen, beitragsabhängigen Zulage. Dafür müssen die Kindererziehungszeiten aber beim Rentenversicherungsträger beantragt sein. Der Ehegatten-Hebel wird erst danach interessant, wenn jemand länger zu Hause bleibt und keine eigene Förderberechtigung mehr hat.

Und weil ich weiß, dass einige geschiedene Mütter zuhören: Der Ehegatten-Hebel hängt an der Ehe, nicht am Kind. Wer geschieden ist und kein eigenes Einkommen hat, fällt nach den Kindererziehungsjahren aus der Förderung – das ist ein klarer Kritikpunkt an dem System. Die gute Nachricht: Der Weg zurück in die Förderung ist kurz. Schon ein Minijob, der die Rentenversicherungspflicht enthält, aktiviert wieder unmittelbar die Förderberechtigung – mit der vollen Zulage und der Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind obendrauf. Denn die fließt an den, der das Kindergeld bekommt, und das ist nach einer Trennung ja ganz oft die Mutter.

Steuervorteile beim Altersvorsorgedepot: Die steuerfreie Ansparphase und nachgelagerte Besteuerung

Zwei Steuervorteile gibt es in dem ganzen Konstrukt als wichtige Bonusfaktoren: In der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei – der Zinseszins läuft also mit voller Kraft. Besteuert wird erst zur Auszahlungsphase mit dem Renteneintritt; dann gilt der persönliche Steuersatz. Das ist jetzt schön, aber nicht besonders, das gibt es schon in vielen anderen Verträgen.

Schön ist aber, dass jeder unmittelbar Förderberechtigt seine Raten bis zu 1.800 € plus die erhaltenen Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann – zusammen also bis zu 2.340 € pro Jahr. Das Finanzamt macht dabei automatisch die sog. Günstigerprüfung: Es rechnet aus, ob dir der Steuervorteil mehr bringt als die bereits kassierten Zulagen, und schreibt dir die Differenz zusätzlich gut. Doppelt kassieren geht also nicht – aber je höher dein persönlicher Steuersatz, desto mehr bleibt über die Zulagen hinaus hängen. Für gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Unternehmer ist das der eigentliche Hebel dieser Förderung.

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Förderberechtigung nur mit Steuererklärung

Nun zu Selbstständigen und Unternehmern wie mir: Da hat der Gesetzgeber eine Grenze definiert, die wir kennen müssen. Unmittelbar förderberechtigt ist nur, wer im jeweiligen Jahr auch tatsächlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt und eine Steuererklärung abgegeben hat.

Wichtig ist dabei das Jahresprinzip: Der Staat prüft die Förderberechtigung für jedes Beitragsjahr einzeln. Erwischst du als Selbstständiger ein Jahr mit steuerlicher Nullrunde oder Verlust, gehst du für genau dieses Jahr bei der Zulage und dem Sonderausgabenabzug leer aus – deine Einzahlungen laufen halt ungefördert weiter. Aber keine Sorge: Dein Depot bleibt bestehen, der Zinseszins arbeitet weiter, und die Förderung aus früheren Jahren fasst niemand an. Im nächsten Gewinnjahr bist du automatisch wieder voll im Fördermodus. Und die Gewinnhöhe spielt keine Rolle: Auch ein kleines Plus genügt, denn die Zulage bemisst sich an deinen Beiträgen, nicht an deinem Gewinn.

Selbstständige müssen also schon etwas aufpassen: Wer seine Einzahlungen und seine Gewinnplanung da aufeinander abstimmt, holt Jahr für Jahr das Maximum heraus. An solchen Stellen trennt sich dann wieder die Spreu der Buchhalter, die sich Steuerberater nennen, vom Weizen der Steuerberater, die strategisch denken und einem so die Zulagen bewahren.

Voraussetzungen für die AVD-Teilnahme: Depot eröffnen und Risiken akzeptieren

Was sind nun die weiteren Voraussetzungen, um mitmachen, um anfangen zu können, wenn du die wichtigste Hauptvoraussetzung einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland mit einem aktiven Arbeitseinkommen erfüllst? Ich habe vier an der Zahl gefunden:

  • Du darfst noch keine volle Altersrente beziehen, und deine Auszahlungsphase darf noch nicht begonnen haben – anfangen könntest du also bis kurz vor der 70-Jahre-Grenze. Ja, richtig gehört: Theoretisch kann sogar ein arbeitender 69-Jähriger noch einsteigen, ein Jahr lang die Zulage mitnehmen – und ab 70 startet dann eben der Entnahmeplan, in dem sein Kapital bis 85 weiterarbeitet (den Entnahmeplan nehmen wir uns in Teil 2 genau vor). Ein Sprint auf den letzten Metern bringt aber nur ein Trinkgeld; klar ist, dass das AVD die größte Kraft entfaltet, je länger der Anlauf ist. Die Zeit als Renditefaktor ist beim AVD sicher der mächtigste von allen, wegen der dann letztlich geringen Summen pro Jahr, die sich erst durch den Zinseszins zu was Größerem aufbauen.
  • Du brauchst ein echtes Depot bei Banken oder Brokern. Das einzurichten, sollte kein Problem sein und ist für Wohlstandsbildner besonders einfach, weil wir solche Depots schon jetzt haben oder gern ganz einfach für jeden einrichten. Das ist ein bürokratischer Akt, den jeder schafft.
  • Du musst gewissen Risiken einwilligen, denn es gibt keine Pflicht mehr zu einer Beitragsgarantie. Auch das sollte für die meisten keine Hürde darstellen, denn Garantien kosten Rendite und die Börse ist nun mal ein schwankungsreicher, psychologisch instabiler Marktplatz. Da wären Garantien Unsinn.
  • Und dann ist da noch die Altersgrenze: Wie spät kann man, so richtig zu Ende gedacht, allerspätestens noch einsteigen? Nur zum Spaß hier mal einen Härtefall, um die Grenzen auszuloten: Nehmen wir Ludwig, 69, Schreinermeister, der ans Aufhören nicht denkt und seine Rente noch nicht abruft. Ludwig eröffnet im Januar sein AVD und zahlt ein einziges Jahr lang die vollen 150 € im Monat ein. Also bekommt er die kompletten 540 € Zulage plus Sonderausgabenabzug. An seinem 70. Geburtstag aber ist dann zwangsweise Schluss mit Ansparen: Aus seinem Ein-Jahres-Sprint sind rund 2.450 € geworden. Die werden ihm per Entnahmeplan bis 85 ausgezahlt – in Monatsraten von etwa 19 €. Immerhin, das Fachzeitschriften-Abo ist damit auch bezahlt. Wir sehen also: Einsteigen geht vor dem 70. Lebensjahr, wenn auch das AVD gewiss als Langstreckenflugzeug geplant wurde.

Altersvorsorgedepot bei Wegzug ins Ausland: Was für EU-Bürger, Schweizer und Drittstaaten gilt

Ein Sonderthema noch, das bei internationalen Lebensläufen immer wichtiger wird. Eingangs sagte ich ja: Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle – wer hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist dabei. Aber was passiert, wenn jemand Deutschland später wieder verlässt?

Die gute Nachricht ist: Wer im Alter zurück in die Heimat zieht – etwa nach Österreich –, darf die bereits kassierte Förderung dank EU-Recht komplett behalten; zurückzahlen muss er nichts. Nur neue Zulagen fließen dann nicht mehr, denn die setzen die Steuerpflicht in Deutschland voraus.

Um es noch handlicher darzustellen: Ein Spanier, ein Schweizer und ein Engländer kommen für fünf Jahre nach Deutschland – nein, das ist nicht der Beginn eines Witzes, sondern eines AVD-Szenarios. Alle drei arbeiten hier ganz normal, zahlen Steuern und dürfen das AVD in dieser Zeit voll nutzen: Zulagen, Sonderausgabenabzug, das volle Programm.

Der Unterschied zeigt sich erst beim Wegzug zurück ins Heimatland: Der Spanier zieht zurück in die EU und behält seine komplette Förderung; sein Depot läuft einfach weiter. Der Schweizer? Dessen Heimat ist zwar weder EU noch Europäischer Wirtschaftsraum – aber das sog. Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz stellt ihn gleich, das haben die Finanzgerichte klargestellt. Er nimmt seine Zulagen also genauso mit wie der Spanier.

Nur beim Engländer wird es teuer: Großbritannien gilt seit dem Brexit als Drittstaat, und der deutsche Staat fordert dann seine Zulagen und Steuervorteile zurück; immerhin kann er die Rückzahlung auf Antrag bis zum Rentenbeginn stunden. Sein eingezahltes Kapital samt aller Marktgewinne bleibt selbstverständlich bestehen.

Auswandern mit dem Altersvorsorgedepot: Warum Rentner in Asien ihre Zulagen zurückzahlen müssen

Und jetzt der Punkt, der einige wenige enttäuschen dürfte: Diese Drittstaaten-Regel wie beim Engländer kennt keine Staatsangehörigkeit – sie trifft Deutsche ganz genauso. Nehmen wir den Deutschen, der dreißig Jahre lang ins AVD eingezahlt hat und mit 65 beschließt, seinen Ruhestand unter asiatischer Sonne, vielleicht in der Nähe unserer Plantagen, zu verbringen. Alle Asien-Länder sind Drittstaaten wie Großbritannien – und damit gilt für ihn die gleiche Rechnung wie für den Engländer: Der Staat fordert sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dreißig Jahren zurück. Sein eingezahltes Kapital und alle Marktgewinne bleiben ihm erhalten – aber die Förderung wird rückabgewickelt, als hätte es sie nie gegeben. Und die Stundung, die wenigstens noch dem Engländer geholfen hat? Die läuft nur bis zum Rentenbeginn – und genau an dem steht der Auswanderer ja gerade. Das ist also keine Erleichterung.

Entscheidend ist beim AVD also nie der Pass, sondern der steuerliche Wohnsitz. Wer deshalb vom Lebensabend im Ausland träumt, der sollte vor dem Kofferpacken auf die Landkarte schauen: Vielleicht Alicante statt Bangkok, wäre dann das Motto – und die komplette Förderung kommt mit.

Zusammenfassung und Ausblick

Ok, damit haben wir heute das Fundament gelegt: Du weißt jetzt, wie das Altersvorsorgedepot konstruiert ist, wer die Förderung bekommt, wie üppig die Zulagen ausfallen, was beim Auswandern mit der Förderung passiert – und dass schon 10 € im Monat genügen, um dabei zu sein.

In zwei Wochen, in Teil 2, geht es um die Spielregeln des AVD – von der ersten Einzahlung bis zur letzten Auszahlung: welche Kosten der Gesetzgeber gedeckelt hat und wo der Deckel nicht gilt, in welche ETFs, Fonds und Anleihen du investieren darfst, wie die Auszahlung ab 65 funktioniert, was beim Vererben mit deinem Depot passiert und warum alte schlechte Verträge zum Joker werden könnten.

In Teil 3 wird es dann richtig strategisch: Ich teile meine Meinung zu Risiken, ich sage, was mir nicht gefällt an der Konstruktion und wie das alles zur Säulenstrategie passen kann – denn das ist der Fall. Und drei konkrete Rechenbeispiele sollen zum Abschluss zeigen, was am Ende wirklich in Euro und Cent herauskommt.

Und ein Tipp, quasi als kleiner Genusselement-Ersatz: Wenn du beim Thema Altersvorsorgedepot nichts verpassen willst – auf www.wohlstandsbildner.de/avd kannst du dich mit deiner E-Mail-Adresse eintragen. Dann halten wir dich auf dem Laufenden: über Gesetzesänderungen und Erweiterungen, über den Fortschritt unserer Wohlstandsbildner-Delikatessen für das Depot, darüber, was du wann einrichten kannst – und natürlich über den Countdown zum Start am 1. Januar 2027. Dann wird das deine Informationsplattform rund ums AVD.

Und wie immer gilt bei mir eisern: Deine E-Mail-Adresse wird ausschließlich für diesen AVD-Zweck genutzt, abmelden kannst du dich jederzeit, und ich schreibe nur, wenn es wirklich etwas zu sagen gibt.

Das gilt übrigens auch für bestehende Wohlstandsbildner: Ich werde nicht knapp 1.000 Investoren pauschal anschreiben, nur weil ich die AVD-Optionen lohnenswert finde – die detaillierten Infos bekommt nur, wer sie durch seine Anmeldung auf dieser Seite ausdrücklich haben will. Und wenn das AVD 2027 läuft, wird dieser Verteiler gelöscht; ab dann versorgen wir nur noch die, die dabei sind.

Bis dahin nun uns allen gute, sonnige zwei Wochen, vielleicht mit ein bisschen Wertschätzung, dass unser in vielen Bereichen übergriffiger Staat mal nicht nur nimmt, sondern auch ein bisschen was zurückgibt.

Dein Andreas, der Wohlstandsbildner

Am 18.07.2026 folgt Teil 2 mit den Spielregeln: Kosten, erlaubte Investments, Auszahlung ab 65 und der Riester-Joker.
Am 01.08.2026 in Teil 3: Risiken, Kritik, Wohlstandsbildner-Delikatessen und drei Rechenbeispiele mit realistischen Zahlen.

Podcast: Altersvorsorgedepot – Teil 2

Bis zu 540 € Zulage pro Jahr, Einstieg ab 10 € im Monat – die Förderung kennst du aus Teil 1. Jetzt kommen die Spielregeln: Was befindet sich auf der Positivliste für Investitionen? Warum ist der 1-Prozent-Deckel nur die halbe Wahrheit? Was passiert, wenn du die Rate aussetzen musst – bei Jobverlust, Scheidung, Insolvenz? Wie kommst du ab 65 an dein Geld, und was bleibt deinen Erben?

Plus: der Riester-Joker, der aus einer Altlast eine dicke Einmalzahlung macht.

Shownotes: Wer ELTIFs genau verstehen will – hier entlang zum Podcast Nr. 147.

Podcast-Begleitmaterial · Teil 2 von 3

Die Spielregeln des AVD: Kosten, Anlageuniversum, Auszahlung und der Riester-Joker

Stand: Juli 2026 · Fortsetzung der Fakten-Übersicht aus Teil 1 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Anlage- oder Steuerberatung.

Kosten: der 1-Prozent-Deckel und die Verteilungsregel

StandarddepotEffektivkosten gedeckelt auf 1,0 % pro Jahr. Der gesetzliche Bautyp mit Angebotspflicht: zwei fest hinterlegte Fonds (einer defensiv, einer chancenreich) plus automatische Umschichtung vor der Rente als gesetzliche Voreinstellung (Opt-out: abweichende Aufteilung jederzeit möglich) – welche Fonds hineinkommen, bestimmt der Anbieter, nicht der Gesetzgeber
Individuelles DepotEigene Fondsauswahl möglich – hier gilt kein gesetzlicher Kostendeckel; die Preise regelt allein der Markt. Umso wichtiger: aufs Preisschild schauen
ZillmerungAbgeschafft. Abschluss- und Vertriebskosten werden über die gesamte Ansparphase verteilt (früher: die ersten fünf Jahre) – frühe Beiträge arbeiten fast ungeschmälert
AnbieterwechselAuf bereits gefördertes, übertragenes Kapital darf keine neue Abschluss- und Vertriebsprovision erhoben werden
Provisionsverbot?Nein – aber das Ende des Vorab-Kostenabzugs, der früher die ersten Vertragsjahre belastet hat
Warum beide Regeln nötig sind: Der Kostendeckel regelt, wie viel das Depot kosten darf. Die Verteilungsregel regelt, wann du zur Kasse gebeten wirst – und beim Zinseszins ist das Wann keine Kleinigkeit: Ein Euro, der im ersten Jahr abgezogen wird, fehlt dreißig Jahre lang samt aller Erträge. Die Verteilungsregel schützt zudem jeden AVD-Sparer, auch im individuellen Depot ohne Kostendeckel.

In was investiert werden darf

Positivliste

  • ETFs, z. B. MSCI World, FTSE All-World (klassisch reguliert als OGAW)
  • Aktiv gemanagte Aktien-, Renten- und Mischfonds (im individuellen Depot, ohne Kostendeckel)
  • Themenfonds (z. B. Technologie, Wasser, erneuerbare Energien)
  • ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) – Zugang zu Infrastruktur, Immobilien, Agrikultur abseits des Börsentickers
  • Geldmarktfonds
  • EU-Staatsanleihen (direkt nur EU; internationale Anleihen indirekt über Fonds möglich)

Negativliste

  • Einzelaktien
  • Zertifikate
  • Kryptowerte

Die Depotstruktur muss eine angemessene Risikomischung gewährleisten – „Alles auf eine Karte“ ist nicht vorgesehen. Zertifizierung der Verträge: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); Aufsicht über die Anbieter: BaFin.

Kurzformel: Investmentfonds, die entweder als OGAW klassisch reguliert sind oder als offener Publikumsfonds laufen – dazu zählen auch ELTIFs und Geldmarktfonds – sowie EU-Staatsanleihen: Das ist erlaubt und wird gefördert. Alles andere bleibt außen vor.
Warum die Anbieterwahl mitentscheidet: Die Positivliste ist nur der Großmarkt der erlaubten Zutaten. Was im Depot landet, wie umgeschichtet wird und ob daraus Kantinenkost oder ein Gericht mit Handschrift entsteht, entscheidet der Anbieter. Alle haben dieselbe Förderung und denselben gesetzlichen Rahmen – nach 30 Jahren Zinseszins sehen die Ergebnisse trotzdem sehr unterschiedlich aus.

Wenn das Leben dazwischenfunkt: Rate aussetzen, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Insolvenz

SituationWas gilt
Rate aussetzen / senkenJederzeit möglich – keine gesetzliche Beitragspflicht; jeder zertifizierte Vertrag muss das Ruhenlassen erlauben. Folge: Unter 120 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es für dieses Jahr keine Grundzulage – nicht nachholbar. Keine Strafe, kein Storno, keine Rückforderung früherer Zulagen; das Kapital arbeitet weiter
ArbeitslosigkeitALG-I-Bezieher bleiben förderberechtigt (wenn im Jahr davor pflichtversichert); auch Bürgergeld-Bezieher bleiben dem Fördersystem verbunden, sofern sie vorher begünstigt waren
Bürgergeld / GrundsicherungGefördertes AVD-Vermögen ist Schonvermögen – es muss nicht verwertet werden, bevor Leistungen fließen. Ungefördert Eingezahltes ist dagegen verwertbares Vermögen
Privatinsolvenz / PfändungGefördertes Kapital ist privilegiert und dem Gläubigerzugriff entzogen; der ungeförderte Teil nicht. Achtung: Eine förderschädliche Entnahme hebt den Schutz komplett auf
ScheidungVersorgungsausgleich wie bei der gesetzlichen Rente: Das in der Ehezeit aufgebaute Guthaben wird geteilt. Mittelbar geförderte Ehepartner verlieren mit der Scheidung ihre Förderberechtigung (ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht reaktiviert sie)
Erwerbsminderung / PflegeBezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente bleiben förderberechtigt – ebenso, wer Angehörige ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Std./Woche häuslich pflegt, und Eltern in den ersten drei Jahren Kindererziehungszeit
Pleite des AnbietersFondsanteile sind Sondervermögen – sie fallen nicht in die Konkursmasse und werden auf einen anderen Anbieter übertragen. Aber: Die BZSt-Zertifizierung prüft nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Anbieters
Kurzformel: Das AVD verzeiht Turbulenzen. Wer aussetzen muss, verliert die Zulage eines Jahres – nicht sein Depot, nicht die bisherige Förderung, nicht den Wiedereinstieg.

Auszahlung: Entnahmeplan oder Leibrente?

Auszahlungsbeginn frühestens mit 65, spätestens mit 70. Beide Wege lassen sich kombinieren.

Entnahmeplan (bis 85)Leibrente (lebenslang)
LaufzeitExakt bis zum 85. Geburtstag – dann ist das Kapital planmäßig aufgebrauchtBis zum Lebensende, egal wie alt du wirst
EinmalentnahmeBis zu 30 % zum StartBis zu 30 % zum Start
Kapital bleibt investiertJa – mit vollem Kapitalmarktrisiko: Laufen die Börsen schlecht, schrumpfen die RatenNein – Kapital geht an den Versicherer über
Wer älter als 85 wirdGeht leer aus – das ist der DealBekommt weiter seine Rente – je älter, desto mehr lohnt es sich
VererbbarkeitJa – Restkapital geht an die Erben (Details unten)Nein – außer gegen teure Rentengarantiezeit, die die Monatsrente schmälert
Wesentliche NachteileKapitalmarktrisiko bis zum Schluss; Endalter 85Niedrigere Gesamtrendite, Inflations­risiko, Versicherungs-Korsett
Die 65-Jahre-Sperre: Jede Entnahme vor dem vollendeten 65. Lebensjahr ist förderschädlich – sämtliche Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen, die Erträge zu versteuern. Einzige Ausnahme: selbst genutztes Wohneigentum, auch für energetische Sanierung. Kündigen ist jederzeit möglich (Ergebnis: rückblickend eine normale ETF-Anlage – eigenes Kapital und Marktgewinne bleiben); ein geförderter Neustart ist danach erlaubt, solange Förderberechtigung besteht.

Vererben: Was mit dem Depot passiert

ErbeFolge
EhepartnerFörderung bleibt komplett erhalten – Übernahme auf einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, förderunschädlich. Voraussetzung: zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt lebend
Kinder / sonstige DritteStaatliche Förderung wird rückabgewickelt: Zulagen und Steuervorteile gehen zurück. Eigenbeiträge und alle Marktgewinne bleiben den Erben, müssen aber mit deren persönlichem Einkommensteuersatz versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung – nicht Abgeltungsteuer). Unabhängig davon, komplett separat: Der gesamte Depotwert fließt in die Erbmasse und unterliegt der Erbschaftsteuer – Freibetrag 400.000 € je Kind und Elternteil (alle 10 Jahre), bei Nicht-Verwandten nur 20.000 €. Beide Steuern sind unabhängig voneinander fällig, keine wird mit der anderen verrechnet

Der Riester-Joker: Altvertrag als Startkapital

Riester-ÜbertragErlaubt und förderunschädlich – Guthaben aus Riester-Versicherung, Fonds- oder Banksparplan wandert 1:1 ins AVD, ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung. Wirkt wie eine dicke Einmalzahlung an der Startlinie
Kosten des WechselsGgf. Wechselkosten des Altanbieters (erfragen!); auf das übertragene geförderte Kapital darf keine neue Abschlussprovision erhoben werden
Rürup-BasisrenteNicht übertragbar – erste Schicht: nicht kündbar, nicht kapitalisierbar
Freies Depot / BarvermögenKein Übertrag möglich – der Riester-Übertrag ist der einzige Vermögensübertrag, den das System kennt
EinzahlungsgrenzeMaximal 6.840 €/Jahr – gefördert werden davon nur die ersten 1.800 €; jeder Euro darüber liegt ohne Zulage und ohne Sonderausgabenabzug im selben regulierten Depot, gebunden bis 65. Die Obergrenze existiert, weil die Ansparphase steuerfrei ist – ohne Deckel würde das AVD zum unbegrenzten Steuer-Schutzraum
Nichts zum Altersvorsorgedepot verpassen?
Gesetzesänderungen, Countdown zum Start am 1. Januar 2027 und der Fortschritt unserer AVD-Lösung – nur für Eingetragene, jederzeit abmeldbar.
Zum AVD-Informationsverteiler

Diese Übersicht begleitet Teil 2 des Podcast-Dreiteilers zum Altersvorsorgedepot und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Rechtsstand Juli 2026. Teil 3 (Risiken, Einordnung, Rechenbeispiele) folgt mit Erscheinen der Folge. Offizielle Quellen: siehe Ende der Teil-1-Übersicht.

Ganzes Transkript zur Podcast-Folge 2 lesen

Der Wohlstandsbildner-Podcast mit Teil 2 zum Altersvorsorgedepot, dem AVD – der klanglichen Nähe wegen bitte nicht zu verwechseln mit einer Rechtsaußen-Partei: es ist ein V, kein F.

Heute geht es um die Spielregeln des AVD – von der ersten Einzahlung bis zur letzten Auszahlung. Ich will also Fragen beantworten wie: Was kostet das AVD? Warum ist der 1-Prozent-Deckel nur die halbe Wahrheit? In was darfst du investieren – und in was nicht? Wie läuft das mit der Auszahlung, was passiert beim Vererben? Und warum wird so etwas Unvorteilhaftes wie ein alter Riester-Vertrag plötzlich zum Joker?

Das werden einmal mehr als 30 Minuten knackige Informationsdichte, also gerne auch mal unterbrechen und durchschnaufen. Wer aber durchhält, wird enorm profitieren von der Kenntnis einiger Details zu AVD-Delikatessen.

Doch vorher für alle, die neu dazustoßen, hier die Essenz aus Teil 1: Ab 2027 fördert der deutsche Staat ein echtes Wertpapierdepot – ohne Renditegarantie, dafür mit höherer Renditechance. Erstmals können auch Selbstständige mitmachen. Los geht’s ab 10 € im Monat, gefördert werden bis zu 1.800 € Eigenkapitalleistung im Jahr, was 150 € monatlicher Rate entspräche. Die Förderung, also das geschenkte Geld, macht bis zu 540 € Zulage Jahr für Jahr aus, bis zu 300 € pro Kind, einen einmaligen 200 €-Berufseinsteiger-Bonus gibt es auch, und das Recht auf Sonderausgabenabzug sorgt obendrein für weniger Steuerlast.

Und du erinnerst dich: Entscheidend für eine AVD-Nutzung ist nicht die eigene Nationalität, sondern die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Ja, und wer auswandern oder zurück in seine ursprüngliche Heimat will, um dort die Früchte seiner AVD-Aufbauarbeit zu genießen, der schaut vorher besser auf die Landkarte, wenn er die Zulagen nicht verlieren möchte.

Auch heute gilt: Das Skript zu dieser dreiteiligen AVD-Podcastreihe samt tabellarischer Übersicht findest du über den Link in der Podcast-Beschreibung, den man sich leicht merken kann: wohlstandsbildner.de/avd oder /altersvorsorgedepot. Dort kann sich jeder in einen Verteiler eintragen, wenn er bis zum Start des AVD auf dem Laufenden gehalten werden will, was sich alles tut rund um diese private Altersvorsorgerevolution bei uns in Deutschland.

Eine Garantie, dass meine Recherchen immer richtig und aktuell sind, gibt es natürlich nicht, auch, wenn ich die Gesetzestexte gelesen habe und ein KI-Agent alle 2 Wochen das Netz durchsucht. Da können sich immer Fehler einschleichen oder es ergeben sich Änderungen bis zum Start 2027, die ich vielleicht nicht sofort mitkriege. Also alles unter Vorbehalt betrachten und auf Wunsch selbst validieren, was nicht schwer sein sollte.

Legen wir nun los, gleich mal mit des Deutschen größter Sorge, nämlich der Kostenquote im AVD.

Kosten des Altersvorsorgedepots: Der 1-Prozent-Deckel und das Ende der legalen Langfinger

Die Kostenstruktur könnte einfacher nicht sein, denn sie ist für ein Depot mit Standardprodukten, wie sie der Gesetzgeber vorsieht, auf 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gedeckelt.

Doch jeder Sparer hat das Recht, sein Portfolio selbst zusammenzustellen, auch mit ausgewählten und spezielleren Sachen, die wir uns gleich anschauen. Dann allerdings können die Kosten über das eine Prozent hinausgehen – um wie viel genau, ist dann natürlich produktabhängig.

Wie die Finanzindustrie am Altersvorsorgedepot verdient

In eine gute Richtung geht es schon mal in jedem Fall: Der Gesetzgeber hat einem Kostentreiber und legalen Langfingermechanismus, der bei der Finanzindustrie sehr beliebt war, den Stecker gezogen. Ich rede von der berüchtigten Zillmerung. Die steht für das Verfahren, bei dem in den ersten Vertragsjahren die komplette Abschlussprovision von den Beiträgen abgeknapst wurde.

Jetzt müssen etwaige Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Ansparphase gestreckt werden. Das reduziert jetzt nicht unbedingt die Gesamtkosten, aber der Effekt ist enorm! Das ist wirklich wichtig, wenn man zwei Dinge unterscheidet. Und weil der Großteil der Anleger diese Unterscheidung in der Vergangenheit nicht vorgenommen hat, mangels Wissen und Interesse, hat die Finanzindustrie so viel und der Anleger so wenig Geld gemacht:

  1. Der Kostendeckel bestimmt, wie viel dich dein Depot maximal kosten darf.
  2. Die Verteilungsregel bestimmt, wann du mit den Kosten zur Kasse gebeten wirst.

Und dieses Wann ist für den Zinseszins alles andere als eine Kleinigkeit: Jeder Euro, der dir in den ersten Vertragsjahren abgenommen wird, fehlt dir womöglich 30–40 Jahre lang, wenn du im Alter von 30 Jahren loslegst – und damit fehlen alle Erträge, die diese Euros über Jahrzehnte erwirtschaftet hätten.

Früh einkassierte Kosten verlängern die zu Beginn ohnehin flache exponentielle Kurve auf erschreckende Weise; deshalb hilft es deinem Vermögen am Ende viel mehr, wenn dieselben Kosten über, sagen wir mal, 35 Laufzeitjahre gleichmäßig verteilt werden.

Und wechselst du den Produktanbieter, darf auf dein bereits gefördertes Kapital kein zweites Mal eine Abschlussprovision erhoben werden, schon gar nicht in den ersten fünf Jahren.

In welche ETFs, Fonds und Wertpapiere kann mit dem Altersvorsorgedepot investiert werden?

Kommen wir zu der Frage, welche Anlageklassen und Investments du in das Altersvorsorgedepot hineinnehmen kannst.

Da muss ich dich gleich etwas enttäuschen: Recherchieren und aussuchen kannst du heute noch gar nichts. Vor 2027 dürfen in Deutschland kein Altersvorsorgedepot und mögliche Bausteine angeboten werden – so will es das Gesetz. Die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, startet nun mal ihre diversen AVD-Prüfverfahren erst Anfang Januar. Und weil es terminlich beim deutschen Verwaltungsapparat ja oft hakt, ist vielleicht nicht mal der Januar als Startschuss sicher. Daher auch mein AVD-Verteiler, der alle Interessierten über den Stand der Dinge informiert.

Es existiert also kein einziges fertiges Produkt, keine Produktliste, kein Vergleichsrechner mit Angeboten. Das ganze Jahr 2026 ist noch so was wie die Werkstatt-Phase der Branche, in der die Anbieter an ihren Produkten basteln. Was wir aber heute schon kennen, das sind die Zutaten, aus denen sich Anbieter etwas zusammenrühren dürfen; und dafür gibt es

Die Positivliste des Altersvorsorgedepots: Was rein darf und was nicht

In jedes Depot darf nur das aufgenommen werden, was auf dieser Positivliste steht und was vom BZSt zertifiziert wurde. Gehen wir einmal die Anlageklassen durch und schauen, was erlaubt ist.

ETFs im Altersvorsorgedepot: MSCI World, FTSE All-World und globale Indexfonds

Das Börsenprodukt unserer Zeit schlechthin: ETFs – also Welt-Indizes wie der MSCI World oder der FTSE All-World, dürfen ins AVD. Die gehören zu den Standardprodukten, und deshalb dürfte die Masse der Anleger auf diese rein passiven Indexabbilder zurückgreifen.

Der Staat schreibt für das günstige Standarddepot zwar nicht zwingend ETFs vor – aber die Mathematik tut es. Theoretisch darf dort alles rein, was breit streut, aber es muss eben unter der 1-Prozent-Kostengrenze bleiben. In der Praxis bedeutet das: Das Standard-AVD wird eine reine Spielwiese für ETFs und klassische Indexfonds, weil viele dieser Produkte die 1-Prozent-Kostengrenze einhalten.

Aktiv gemanagte Fonds im Altersvorsorgedepot: mehr Auswahl, dafür höhere Kosten

Aber aktiv gemanagte Aktien-, Renten- oder Mischfonds dürfen auch rein. Das gilt dann aber schon als individuell zusammengestelltes Depot, ergo: Hierfür gibt es keine Kostenobergrenze – da regelt allein der Markt den Angebotspreis.

Für die Hoffnung auf Mehrrendite zahlst du also höhere Gebühren. Aber dass ein Porsche teurer ist als ein Fiat Panda, habe ich hier schon oft ausgeführt. Der Blick aufs Preisschild lohnt sich in jedem Fall.

Themenfonds ja, Zertifikate und Krypto nein:

Wer gezielt auf Sektoren wie Technologie, Wasser oder erneuerbare Energien setzen will, der kann das über entsprechende Themenfonds ebenfalls tun – dann allerdings auch ohne Kostendeckel.

ELTIFs im Altersvorsorgedepot: echte Sachwerte im Fördermantel

Und jetzt eine schöne Überraschung: Auch ELTIFs stehen auf der Positivliste – die European Longterm Investment Funds, mit denen wir Privatanleger seit 2024 Zugang zu den Anlageklassen der Superreichen haben: Infrastruktur mit KI, Raumfahrt, Mobilität, Energieversorgung, gewerbliche Immobilien aller Art, manchmal auch Agrikultur – das ist uns wohlvertraut; und damit sind ELTIFs für das AVD ein Türöffner zu echter Wertschöpfung auch jenseits des Börsentickers.

Wem ELTIFs an der Stelle noch nicht so viel sagen: Dem wichtigen Thema habe ich im Mai einen eigenen Podcast gewidmet: „Die Anlageklassen der Superreichen, jetzt für alle", Link in den Shownotes.

Anleihen, Rentenpapiere und Geldmarktfonds

Dann gibt es noch die ganz klassischen Zinspapiere zur Stabilisierung und Beruhigung eines Depots. Denn diese Wertpapiere sind das Konservativste, was die Finanzwelt zu bieten hat, und sie können ja durchaus Schwankungen, gerade zum Ende der Laufzeit hin, abfedern.

In dieselbe Familie gehören auch die sog. Geldmarktfonds: Das sind Fonds, die in eher kurz laufende Zinspapiere und Bankguthaben investieren, mit kaum Schwankung, dafür mit einer Verzinsung ungefähr auf Tagesgeld-Niveau. Klar, reich wird damit niemand, aber als defensives Element in einem Standarddepot oder als ruhige Ecke vor der Auszahlungsphase, wenn die Welt gerade wieder spinnen sollte, da haben auch diese Sachen ihre Berechtigung.

Die Negativliste des Altersvorsorgedepots: Zertifikate, Krypto und Einzelaktien

Was dagegen draußenbleiben muss, das sind Zertifikate und Kryptowerte. Einzelaktien können gleichfalls nicht aufgenommen werden. Ein „Ich-will-aber-auch-SpaceX-Aktien“-Ansatz ist mit dieser staatlich geförderten Vorsorge also nicht drin; vielmehr muss die Depotstruktur eine angemessene Risikomischung aufweisen, wie es in den gesetzlichen Richtlinien zum Anlegerschutz definiert wird. Und Mischung heißt für den Gesetzgeber vor allem Streuung.

Um es in eine Kurzformel zu packen, was ins Depot reindarf und was nicht, gilt:

Investmentfonds, die entweder klassisch reguliert sind (sogenannte OGAW-Fonds, die mit den strengsten EU-Anlagevorschriften) oder die als offene Publikumsfonds laufen – dazu zählen auch ELTIFs und Geldmarktfonds – sowie EU-Staatsanleihen: Das alles ist erlaubt und wird gefördert. Alles andere bleibt außen vor.

Wobei „außen vor" sich nur auf den Direktkauf bezieht: Über einen Rentenfonds oder Anleihen-ETF können ja auch amerikanische oder andere internationale Anleihen als Beispiel ins Depot. Man sieht also: Diese Positivliste regelt nur die Verpackung, weniger den Inhalt. Und da wird es richtig interessant aus Wohlstandsbildner-Sicht.

Warum die Anbieterwahl über deine Rendite mitentscheidet

Stelle dir die Positivliste wie einen Großmarkt vor, mit einer langen Liste von Zutaten, die eingekauft werden dürfen:

Vom Großmarkt direkt kommt nichts auf deinen Teller. Dein Anbieter, bei dem du dein AVD einrichtest – also die Bank, Fondsgesellschaft oder der Versicherer –, der ist zunächst einmal der Logistiker: Der entscheidet, welche Zutaten vom Großmarkt überhaupt in seine Regale kommen. In seinem Sortiment kannst du dich dann bedienen – das ist die erste Weiche für deine Rendite, noch bevor jemand zu kochen anfängt.

Und wer kocht nun? Kocht da überhaupt jemand? Das hängt jetzt vom Depot ab. Beim Standarddepot stellt dir der Anbieter ein Fertigmenü hin: Er legt vorvertraglich fest, welche zwei Fonds in die Töpfe kommen; das Gesetz verlangt nur, dass einer defensiv und einer chancenreich sein muss. Beim Fertigmenü stellen sich also eher wenig Fragen, wie:

  • Wird der chancenreiche Topf ein simpler Welt-Index von der Stange oder ein klug ausgewähltes Instrument mit echter Substanz dahinter?
  • Besteht der defensive Topf aus mageren Geldmarktfonds, die kaum die Inflation schlagen – oder aus Anleihen, die ihren Stabilisierungsjob wenigstens so machen, dass die Renditen nicht völlig ersticken?

Beim individuellen Depot stehst du selbst vor den Regalen deines Anbieters oder du hast jemanden mit Expertise an deiner Seite, der mit dir die Auswahl trifft. Und dann kombinierst du ganz eigenverantwortlich, was auf deinen Tisch kommt.

Und für die Zutaten, die dann gekocht werden, gibt es die Fondsmanager. Deren Honorar steckt in den Zutaten selbst, weshalb sie auch teurer als 1 % pro Jahr sind.

Was also ist der Hauptunterschied zwischen einem Standarddepot und einem aktiven, selbst zusammengestellten Depot? Ein aktives Depot ist wie ein individuelles, frisch zubereitetes Gericht – ein Standard-Depot mit ETFs dagegen ist eine Konserve, nach festem Index-Rezept abgefüllt und deshalb billiger.

Du siehst: Alle kaufen auf demselben Großmarkt ein, alle haben dieselbe Förderung und denselben gesetzlichen Rahmen – und trotzdem werden die Kontostände nach 30 Jahren Zinseszins sehr unterschiedlich ausfallen. Dann wird es spannend sein, zu sehen, ob der billige Standard oder die etwas teureren Menüs nach dem eigenen Geschmack besser performt haben.

Alles außer Kantinenkost: Unsere Wohlstandsbildner-Auswahl fürs Depot

Und damit verrate ich dir, woran wir Wohlstandsbildner seit Monaten arbeiten: Wir wollen bei dieser Auswahl, was in die Regale reinkommt, aus denen sich jeder Selbstdenker bedienen kann, ein Wörtchen mitreden. In Zusammenarbeit mit Anbietern sind wir schon dabei, mitzugestalten, was wir uns vom Großmarkt holen und wie es zubereitet wird; also nix Kantinenkost von der Stange, sondern eine Zusammenstellung, die so nah wie möglich institutionellen Strategien folgt.

Wenn das gelingt, entsteht etwas, das es so noch nie gegeben hat: ein Wohlstandsbildner-Portfolio im gesetzlichen Fördermantel. Wie weit wir damit sind, was da konkret entstehen soll, was es bringen soll – dazu mehr im nächsten und letzten Teil der AVD-Podcastreihe.

Bis dahin gilt für dich nur eine Regel: nichts unterschreiben, nichts reservieren, nirgendwo was anzahlen – vor 2027 gibt es schlicht nichts gesetzlich Erlaubtes und Seriöses zu kaufen.

Raten aussetzen beim Altersvorsorgedepot: Was tun bei Erwerbslosigkeit, Scheidung oder Insolvenz?

Bevor wir zur Erntephase des AVD und seiner Auszahlung kommen, klären wir eine Frage, die sich auch jeder gute Pilot vor dem Start stellen muss: Was ist, wenn unterwegs der Motor ausfällt? Was passiert also, wenn ich meine 150 € im Monat mal nicht zahlen kann – wegen Auftragsflaute, Jobverlust, Trennung oder weil das Leben halt gerade eine andere Rechnung liefert?

Die Antwort fällt erfreulich unaufgeregt aus, denn das AVD ist kein Knebelvertrag alter Schule. Das Gesetz schreibt dir keine feste Sparrate vor. Du kannst deine Rate jederzeit erhöhen, reduzieren oder komplett aussetzen. Jeder ist maximal frei: Du kannst die 1.800 € Jahresbeitrag, die ich maximal empfehle, etwa in einer einzigen Überweisung zu Jahresbeginn einzahlen – aber du hast auch jederzeit das Recht, nichts einzuzahlen. Das ist wohlgemerkt Gesetz und keine Kulanz des Anbieters.

Aber eine Beitragspause kostet – und zwar die Förderung des jeweiligen Jahres. Diese Förderung richtet sich immer nach deinem Beitrag, den du in einem Jahr leistest: 50 Cent auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Cent auf jeden weiteren Euro bis 1.800 €.

Und die Untergrenze ist: Zahlst du in einem Kalenderjahr weniger als insgesamt 120 € ein, gibt es für dieses Jahr keine Grundzulage. Nachholen kannst du nichts, ein ausgesetztes Jahr ist ein verlorenes Förderjahr, aber eben auch nur das: Es gibt keine Vertragsstrafe, kein Storno, keinerlei Rückforderung oder sonstwas. Dein bereits angespartes Kapital bleibt vollständig investiert und arbeitet weiter, während du pausierst. Sobald du wieder zahlst, fließt auch die Zulage.

Erwerbslosigkeit, Privatinsolvenz und andere Härtefälle im Altersvorsorgedepot

Nun zu anderen harten Zeiten wie Arbeitslosigkeit und Insolvenz: Wer Arbeitslosengeld bezieht und im Jahr davor pflichtversichert war, der bleibt unmittelbar förderberechtigt – wie immer ab 120 € im Jahr, also 10 € im Monat, das sichert die anteilige Zulage. Selbst wer ins Bürgergeld rutscht, wird weiterhin gefördert, wenn er 120 € oder mehr irgendwie liefern kann.

Und was die Presse zum AVD bisher kaum erwähnt: Dein gefördertes Depotvermögen ist sog. Schonvermögen. Kein Amt darf verlangen, dass du erst deine Altersvorsorge plünderst, bevor Leistungen fließen. Dein gefördertes Kapital ist auch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, etwa in einer Privatinsolvenz.

Wohlgemerkt: Das gilt für den geförderten Teil. Was du oberhalb der Fördergrenze von 150 € monatlich einzahlst – idealerweise außerhalb des AVD, dazu gleich mehr –, das ist ganz normales, verwertbares Vermögen. An dieses Geld kommst du ja auch selbst ran im Härtefall.

Wer in der Krise ans AVD will, verliert Zulagen und den Schutz vor Gläubigern

Eine Warnung gehört ebenfalls hierher: Dieser Schutzschirm über dem AVD, der hält nur, solange du dein Depot nicht anzapfst. Wenn du in einer Krise dein Geld im AVD angreifst, verlierst du nicht nur bisherige Förderungen, verlierst den Sonderausgabenabzug und musst schlagartig die Steuer auf alle Kapitalerträge abdrücken, sondern du wandelst dein geschütztes Altersvorsorgevermögen auch um in ein ganz gewöhnliches Vermögen – und das Amt oder der Insolvenzverwalter können zugreifen.

Also gilt für dich im Sturm möglicher Härtefälle, bei denen es für dich finanziell eng wird: Hände weg vom AVD-Fallschirm! Denn der soll dich erst mit 65 oder 70 Jahren sanft durch die Lüfte tragen und nicht heute retten müssen. Bring deinen Flieger beim Motorausfall irgendwie anders runter, aber nicht mit Hilfe des AVD.

Die Wohneigentum-Ausnahme beim vorzeitigen AVD-Zugriff

Und doch, eine einzige geregelte Ausnahme für den vorzeitigen Griff ans AVD-Geld lässt der Gesetzgeber doch zu. Für My-Home-My-Castle-Fans ist das kein kleines Detail und deshalb erwähnenswert: Für selbst genutztes Wohneigentum – also für den Kauf, die Tilgung eines Darlehens oder auch für eine energetische Sanierung – darfst du wie beim alten Wohn-Riester ans Geld ran und würdest die Förderungen behalten.

Scheidung im AVD führt zum Versorgungsausgleich

Hier passiert dasselbe wie bei der gesetzlichen Rente mit dem dafür vorgesehenen Versorgungsausgleich. Bedeutet: Das während der Ehe aufgebaute Guthaben wird zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt.

Und für alle, die nur über den Ehepartner mitgefördert wurden, gilt: Diese mittelbare Förderberechtigung endet mit der Scheidung. Wer dann nicht erwerbstätig ist, verliert die Förderung; doch wie erwähnt: ein kleiner Job mit Rentenversicherungspflicht und Einzahlungen ins AVD, und du bist zurück im System.

AVD-Zahlungsunfähigkeit wegen Krankheit und Kindererziehungszeit

Und wenn dich eine Krankheit so niederstreckt, dass du nichts mehr einzahlen kannst? Auch daran wurde gedacht: Wer etwa eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, der bleibt unmittelbar förderberechtigt, er wird nur behandelt wie jemand, der eine Beitragspause einlegt. Aber es gilt immer das Gleiche: Wer nicht einzahlt, bekommt keine Zulagen. Die Einzahlungen übernimmt kein Sozialamt.

Dass die Förderberechtigung bestehen bleibt, gilt darüber hinaus für alle, die einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche zu Hause pflegen, und für Eltern in den ersten drei Jahren Kindererziehungszeit, wenngleich das nichts mit Krankheit zu tun hat, aber mit Betreuungsarbeit.

Das AVD-Schicksal, wenn der Depotanbieter pleitegeht

Bleibt der letzte Härtefall, der nicht dich betrifft, sondern deinen Anbieter: die Insolvenz des Anbieters. In so einem Fall gehören deine Fondsanteile zum Sondervermögen; sie gehören also dir und nicht dem Anbieter. Sie fallen dann in keine Konkursmasse, sondern wechseln einfach nur den Anbieter.

Dabei ist gut zu wissen: Die BZSt-Zertifizierung prüft nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Anbieters. Das Siegel steht nur für „gesetzeskonform“, aber nicht für „insolvenzsicher solide gebaut“. Das ist ein Grund mehr, wenigstens eine kleine Due Diligence des Anbieters nicht zur Nebensache verkommen zu lassen.

Fazit: Ein AVD verzeiht Härten des Lebens

Letztlich können wir dem Gesetzgeber dankbar sein: Das AVD verzeiht Turbulenzen. Wer aussetzen muss, ja, der verliert die Zulage eines Jahres; aber er verliert nichts von seinem angesparten Geld, auch nicht seine bisherige Förderung oder die Möglichkeit, wieder einzusteigen. Das unterscheidet diese Konstruktion wohltuend von den Knebelverträgen der alten Riester-, Rürup- und Lebensversicherungswelt, wo eine Beitragspause schnell zur Kostenfalle wurde.

Auszahlung des Altersvorsorgedepots: Entnahmeplan oder lebenslange Leibrente?

Jetzt weg vom Mangel und wieder hin zur Fülle, wenn nämlich alles gutgeht und wir uns auszahlen lassen, was wir viele Jahre aufgebaut haben! Und etwas Wiederholung zur Vertiefung:

Die Auszahlung des Kapitals ist frühestens ab 65 möglich – und muss spätestens mit 70 beginnen. Wird das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt, könnte sich dieses Fenster weiter nach hinten verschieben. Doch wenn es so weit ist, hat man die Wahl zwischen zwei Auszahlungsarten.

Achtung: Diese beiden gesetzlich vorgeschriebenen Varianten gelten wohlgemerkt nur für dein gefördertes AVD-Geld, nicht für dein Geld, das du ins gleiche Depot einbezahlt hast, aber außerhalb des AVD; mit dem kannst du immer machen, was du willst. Dazu kommen wir nochmals später.

Nun zu den Auszahlungsvarianten:

1. Entnahmeplan beim Altersvorsorgedepot: Chancen mit Kapitalmarktrisiko

Der erste Auszahlungsweg ist der sogenannte Entnahmeplan, der nur für eine definierte Wegstrecke gilt: Mit der Vollendung des 85. Lebensjahres (also pünktlich zum 85. Geburtstag) muss das AVD-Depot auf Null stehen und abgewickelt werden.

Bis zu 30 % des gesamten AVD-Kapitals kannst du dir zum Start auf einmal auszahlen lassen. Mindestens 70 % des angesparten Kapitals müssen weiterhin investiert bleiben und werden schrittweise ausgezahlt.

Das läuft so: Hast du mit 65 Jahren eine Summe angespart, dann berechnet der Depotanbieter mathematisch nüchtern, wie viel du monatlich entnehmen kannst, sodass dein Kapital zum 85. Geburtstag rechnerisch punktgenau aufgebraucht ist.

Dir müssen bei dieser Auszahlungsvariante aber zwei Risiken bewusst sein:

  1. 1. Risiko: Du hast beim Entnahmeplan das volle Kapitalmarktrisiko, wie schon all die Jahre zuvor auch: Wenn die Börsen schlecht laufen, schrumpfen deine Raten vor dem Ziel. Schön wäre natürlich auch das Gegenteil. Laufen die Börsen gut, würde das deine Raten erhöhen, um auf Null zu kommen.
  2. 2. Risiko: Dein Geld ist mit 85 weg und fertig. Es ist das vertragliche Endalter. Wenn du älter wirst, schaust du bei dieser Entnahmeform in die Röhre. Aber genau das ist der Deal: Denn dafür fällt die teure, renditefressende Lebensversicherungskomponente weg, die wir alle vom Riestern kennen.

Altersvorsorgedepot vererben: Was Ehepartner, Kinder und andere Erben bekommen

Und wenn wir uns jetzt im letzten Lebensabschnitt befinden, müssen wir auch über den strategischen Faktor der Vererbbarkeit sprechen, der wiederum beim Entnahmeplan erfreulich ist: Stirbt jemand mit einem Entnahmeplan vor seinem 85. Geburtstag, geht das noch nicht verbrauchte Restkapital an seine Erben über. Es bleibt echtes Familienvermögen, das vor allem an den Ehepartner geht, falls der AVD-Inhaber verheiratet gewesen sein sollte – allerdings mit einer Abstufung:

Geht das AVD an seinen Ehepartner, mit dem er zusammengelebt hat, dann bleibt die Förderung komplett unangetastet: Der Ehepartner kann das Kapital förderunschädlich in seinen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übernehmen und einfach weiterlaufen lassen.

War der AVD-Anleger zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet, hat aber in Trennung gelebt, dann wird der von ihm getrennt lebende Ehepartner wie ein sonstiger Dritter behandelt, was auch für die erbberechtigten Kinder gilt, wenn der Ehepartner auch schon gestorben sein sollte oder es nie einen Ehepartner gab:

Beim Vererben an sonstige Dritte fordert der Staat die gezahlten Zulagen und Steuervorteile zurück. Die am Markt erzielten Gewinne bleiben den Kindern, müssen aber mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden – nicht mit der Abgeltungsteuer.

Ganz unabhängig davon fließt der komplette Depotwert in die Erbmasse und unterliegt der Erbschaftsteuer. Bei den eigenen Kindern greift da ein Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre, bei sonstigen Dritten nur 20.000 €.

Kurz gesagt: Einkommensteuer wird nur auf die Erträge des AVD-Geldes erhoben, die Erbschaftsteuer betrifft das gesamte Kapital. Das sind zwei getrennte Steuern, die beide fällig werden, weil keine mit der anderen verrechnet werden kann.

2. Leibrente beim Altersvorsorgedepot: Sicherheit gegen Rendite und Flexibilität

Der zweite Auszahlungsweg ist die klassische Leibrente: Bei der tauschst du dein Kapital gegen garantierte monatliche Zahlungen bis zu deinem Lebensende, egal, wie alt du wirst: je älter, desto mehr rechnet sich diese Entscheidung. Wenn du also weißt, dass 110 zu werden eine lockere Übung für dich ist, machst du mit der Leibrente vielleicht sogar ein richtig gutes Geschäft.

Aber: Wem diese „Bis zum Lebensende“-Option gefällt, weil sie Sicherheit suggeriert, muss auch wissen, dass Sicherheit auch in diesem Fall etwas kostet, z. B. in Form

  • einer oft deutlich niedrigeren Gesamtrendite;
  • vererbt werden kann eine Leibrente ohne teuren Zusatzbaustein gar nicht,
  • die Inflation frisst die Kaufkraft auf und
  • man ist in einem Versicherungs-Korsett eingeklemmt.

Der große Unterschied zwischen Entnahmeplan und Leibrente

Damit wird ein großer Unterschied zwischen dem Entnahmeplan und der Leibrente deutlich: Beim Entnahmeplan gehört dir das Restkapital, bis alles Kapital mit 85 entweder aufgezehrt ist oder das Restkapital wird im Falle des Todes vor dem 85. Geburtstag vererbt.

Bei der Leibrente dagegen kaufst du dir mit deinem AVD-Geld die Sicherheit lebenslanger Zahlungen. Diese Zahlungen enden mit deinem Tod. Das angesparte Geld ist dann für deine Familie schlagartig weg – außer, man hat besondere Versicherungsbausteine integriert, die allerdings massiv die monatliche Rente schmälern.

Eine unbeliebte Rente ins Altersvorsorgedepot übertragen: Der Riester-Joker

Damit hätten wir fast alle Spielregeln beisammen. Doch einen erheblichen Hebel muss ich noch erwähnen, weil ihn auch fast alle AVD-Kommentatoren übersehen – ich nenne diesen Hebel den „Riester-Joker“:

Wer eine alte Riester-Rente besitzen sollte – egal, ob als Versicherung, Fonds- oder Banksparplan –, der muss diese Altlast ab 2027 nicht mehr beitragsfrei stellen oder kündigen. Denn das Gesetz zum AVD erlaubt einen komplett förderunschädlichen Wechsel.

Das bedeutet: Das angesparte Kapital aus dem bestehenden Riester-Vertrag kann eins zu eins in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne dass du die bisherige Förderung zurückzahlen musst. Beim Transfer können vielleicht Wechselkosten anfallen, das ist ganz verschieden und muss erfragt werden; falls Kosten anfallen, hat sie der Gesetzgeber immerhin begrenzt, indem auf dein bereits gefördertes und übertragenes Kapital keine neue Abschluss- und Vertriebsprovision erhoben werden darf.

Warum ist das jetzt ein riesen Vorteil? Ganz einfach: Wer anfängt, ein neues AVD zu besparen, der fängt normalerweise bei null an – denn er darf keine bereits vorhandenen privaten Depotbestände oder Aktien einfach so ins AVD hineinschieben. Wer aber sein altes Riester-Guthaben übernimmt, wirft dieses über Jahre angesparte Kapital quasi als dicke Einmalzahlung direkt an die Startlinie und befeuert so das Zinseszins-Momentum natürlich enorm.

Aber Achtung: Für die Rürup-Basisrente gibt es diesen Joker nicht. Sie gehört zur sog. ersten Schicht der Altersvorsorge, und die ist mit einem Hochsicherheitsgefängnis vergleichbar, was unter anderem steuerrechtliche Gründe hat.

Einzahlungsgrenze 6.840 €: Warum Überzahlungen keinen Sinn machen

Ein Riester-Übertrag ist leider der einzige Weg, bestehendes Kapital als Einmalzahlung ins AVD-System zu bekommen. Das Gesetz erlaubt zwar eine jährliche Einzahlung von bis zu 6.840 Euro ins AVD, aber warum sollte man das tun? Denn gefördert wird davon kein Cent über den ersten 1.800 Euro.

Dass es diese Obergrenze geben muss, hat einen simplen Grund: Alle Erträge wachsen in der Ansparphase unbesteuert heran. Gäbe es keinen Deckel, könnten Vermögende so viel Kapital, wie sie wollen, in diesen Mantel schieben und so der Besteuerung ihrer Kapitalerträge ausweichen, jahrzehntelang! Dieses Scheunentor wollte Berlin nicht aufmachen.

Doch zurück zur Frage, warum sich Überzahlen nicht lohnt: Jeder Euro über den 1.800 € würde nur ungefördert im selben starren Börsen-Positivlisten-Korsett des AVD festsitzen und wäre gesperrt bis zum 65. Lebensjahr. Man fördert vielleicht den Zinseszinseffekt, verliert dabei aber jede Freiheit, weil man für Jahrzehnte nicht ans Geld rankommt, und man verpasst zwei Dinge:

  1. Du verpasst, dein Depot parallel zu den Sachen im AVD auf breitere, tiefere und vor allem kontrastreichere Grundlagen zu stellen, was heißt: Du verpasst es, dich innerhalb deines Depots unabhängiger von der Börse zu machen. Und
  2. gibt es womöglich lukrativere Vermögensanlagen im Depot, die es wert sind, ausprobiert zu werden? Und bewähren sie sich nicht, wechselst du ganz flexibel. Und ein paar sog. Topf-Delikatessen kennen Wohlstandsbildner ja schon. Genau die sollten meiner Meinung nach auf jeden Teller. Also:

Nutze beim AVD konsequent nur das, worauf es die staatliche Förderung gibt. Alles, was du darüber hinaus investieren willst, wird gesplittet, und das in einem speziellen Split-Depot für Wohlstandsbildner. Wer also mehr als 150 € monatlich weglegen kann, ist gut beraten, das so lange wie möglich zu tun. Und wie dann genau diese Split-Lösung funktioniert, besprechen wir im Detail im dritten und letzten Teil dieser AVD-Reihe.

Soweit die Spielregeln mit der Kostenmechanik samt 1-Prozent-Deckel, die Positivliste, die beiden Auszahlungswege mit ihren Vererbungsregeln – und du weißt jetzt auch, wie ein alter Riester-Vertrag als Joker dein Momentum verstärken kann.

Ausblick auf Teil 3: Risiken und drei praxisnahe Beispiele

In zwei Wochen, in Teil 3, wird es vollends strategisch: Dann spreche ich über die fünf Risiken, die kaum jemand ins Visier nimmt; ich sage, was mir am AVD nicht gefällt und dann geht es um die Aufbau- und Ausbaumöglichkeiten des AVD generell, zusammen mit der Säulenstrategie nach institutionellem Vorbild.

Sehr konkret wird es dann anhand von drei Beispielen: vom jungen Single über die vierköpfige Familie bis zu meinem eigenen Fall –, und was am Ende herauskommen könnte, sogar mit eher niedrig gerechneten Zahlen.

Und wenn du beim AVD nichts verpassen willst: Auf www.wohlstandsbildner.de/avd kannst du dich mit deiner E-Mail-Adresse eintragen. Dann halten wir dich auf dem Laufenden.

Das gilt übrigens auch für bestehende Wohlstandsbildner: Ich werde nicht knapp 1.000 Investoren pauschal anschreiben, nur weil ich die AVD-Option lohnenswert finde – die detaillierten Informationen bekommt, wer sie durch seine Anmeldung auf dieser wobi-AVD-Seite auch wirklich haben will. Und wenn das AVD 2027 läuft, wird dieser Verteiler gelöscht; ab dann versorgen wir nur noch die, die an unserer AVD- und Depotlösung so viel Freude haben wie wir selbst hier im Operationszentrum der Wohlstandsbildner.

Dein Direkteinstieg 2027: Vermögensaufbau ohne Hürden

Ach, und das Beste für Nicht-Wohlstandsbildner ganz zum Schluss: Diese Split-Depotlösung, die ich erwähnt habe – mit allem, was wir da reinpacken an AVD-Anlagen und unseren Spezialitäten an einem der begehrtesten Finanzplätze der Welt – diese Lösung wird nicht vom Besuch der Investorenausbildung abhängig sein!

Dieses Depot, das wir zur Säule 1 Infrastruktur zählen, steht allen offen, die mit uns, den Wohlstandsbildnern, zusammenarbeiten wollen. Meldet euch über die AVD-Seite an und schreibt uns, wenn ihr dabei sein wollt, sobald es 2027 losgehen darf.

Natürlich ist nach wie vor jeder eingeladen, die Investorenausbildung zu absolvieren, wenn er die Wertschöpfungsketten in der zweiten und dritten Säule nutzen will, ebenso die oft nicht öffentlichen Bonbons aus der vierten Säule.

Diese Ausbildung kostet allerdings etwas, wenn auch lange nicht so viel, wie sie Wirkung zeigt; wem nun das Geld dafür noch fehlt, der kann es sich jetzt über sein Split-Depot effektiv aufbauen! Denn dort kommt er schließlich außerhalb des AVD an sein Geld ran.

Wir hören uns in zwei Wochen zum dritten Teil. Eine gute Zeit bis dahin wünscht dir

Dein Andreas, der Wohlstandsbildner

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