Steuern auf Geldanlagen – Kapitalbesteuerung im Überblick

Als Investor darf ich keine Steuerberatung erteilen, dennoch bekomme ich in nahezu jeder Beratung steuerliche Fragen gestellt. Dabei kann sich jeder selbst schnell orientieren, wenn er die wichtigsten Steuern auf Kapitalerträge kennt; ist doch das Steuerrecht bei Kapitalanlagen vergleichsweise einfach gestrickt.

Die Inhalte des Artikels im Überblick:

Abgeltungssteuer / Kapitalertragsteuer

Sie fällt auf jede Art Zins an, bei Dividenden und bei Gewinnen aus Aktienhandel und Termingeschäften. 25 % sind pauschal, dazu kommen der Solidaritätsbeitrag (bis er hoffentlich abgeschafft wird) und eventuell Kirchensteuer. In Summe kostet das dann bis zu 27,99 %, was auch vom jeweiligen Bundesland abhängt.

Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung Abgeltungssteuer sparen

Wer 2019 weniger als 9.168 € Gesamteinkünfte hat, wie etwa Rentner, Schüler, Studenten oder Minijobber, der kann bei seinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Diese Bescheinigung zu kennen ist Pflicht für jeden Investor mit wachsendem Kapitalvermögen…

Besteuerung von Geldanlagen, die im Ausland liegen

Sobald Geld die Landesgrenze überschreitet, wird es kompliziert und braucht einen Steuerberater, der sich damit auskennt. Sicher ist, dass viele Länder Arten von Quellensteuer erheben, die zum Teil mit unserer Abgeltungssteuer verrechnet werden können, wenn entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und dem Investitionsland vorliegen.
Manchmal geht nicht einmal das: Auf meine Investitionen in Agrikultur rechne ich mit rund 10 % Steuerabzug im Ertragsland und obendrauf mit der deutschen Steuer für Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft. Da können schon mal 40-55 % Steuern anfallen. Na und? Es ist nie die Höhe der Kosten oder Steuern entscheidend, sondern die Ertragskraft des Investments! Und deshalb rechnet sich das im genannten Beispiel auf höchst erfreuliche Weise.

Steuern bei Gewinnen aus Fonds

Hier gab es 2018 eine Wende: Für alle Publikumsfonds muss die Fondsverwaltung jedes Jahr eine Vorabpauschale berechnen. Deshalb ist es egal, ob der Fonds ausschüttet oder thesauriert (also die Gewinne automatisch reinvestiert) und ob der Fonds im In- oder Ausland liegt: ein fiktiver oder konkreter Ertrag wird ans Finanzamt abgeführt. Je nach Art des Fonds kommen da 15-80 % zusammen. Hier gilt es, sich gut zu erkundigen, bevor ein Emittent die Unterschrift bekommt. Gewinne aus Fonds, die vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden, bleiben nur bis Ende 2017 steuerfrei. Ab 2018 fällt Abgeltungssteuer an, allerdings erst ab einem Freibetrag von 100.000 €.

Sparerpauschbetrag

Fast hätte ich den vergessen, so weit weg ist mir mittlerweile die Zinswelt. Den Sparerpauschbetrag kennen sowieso die meisten: Wer sich Gewinne von Bankprodukten erhofft, kann bei dieser Bank über einen Freistellungsauftrag Steuerfreiheit beantragen – 801 € für Ledige und 1.602 Euro, wenn mit dem Ehepartner gemeinsam veranlagt wird.

Steuern bei Gewinnen aus Fonds

Solange die Blockchain-Technologie nicht untergeht, werden Kryptowährungen als Geldanlage ein Thema bleiben. Die meisten Besitzer von Bitcoin und Co. wissen allerdings nicht, dass ihre immateriellen Wirtschaftsgüter wie Gewinne mit Fremdwährungen steuerpflichtig sind: über die Einkommensteuer.
Nach meinen Recherchen fährt die Einkommensteuer ihren Raffzahn allerdings nur bei Währungsgewinnen aus, wenn Kauf und Verkauf der Kryptowährung innerhalb von einem Jahr erfolgten. Wir reden hier also über private Veräußerungsgeschäfte, ähnlich denen von Immobilien. Daher ist jeder Kryptobesitzer gut beraten, seine Käufe und deren Datum ordentlich zu dokumentieren, denn hierfür wird sich das Finanzamt sicherlich interessieren.

Mit Details wie Freigrenzen und Zinsgewinnen aus Kryptowährungen halte ich mich an dieser Stelle nicht auf. Generell bitte ich jeden Leser dieses Artikels, er möge die Angaben für seine persönliche Situation verifizieren, da ich hierfür keine Haftung übernehme.
Eins noch zu Verlusten aus Kryptowährungen (ist ja nicht völlig ausgeschlossen): Sie sind nicht mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar. Sie können aber vorgetragen und später mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Man kann es zumindest versuchen.

Riester- und Bausparverträge

Ja, die gibt es tatsächlich noch, auch, wenn uns ausländische Investoren lange schon dazu auslachen (wenn man sie denn davon überzeugen konnte, das Deutsche so etwas tatsächlich kaufen).
Machen wir es also kurz:
Zinsen aus Bausparverträgen = Abgeltungssteuer.
Riesterverträge genießen ein paar scheinbare Steuervorteile während der Laufzeit, aber mit dem Rentenalter kommt das dicke Ende: nämlich die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz (egal, ob überhaupt Gewinne erwirtschaftet wurden).

Lebensversicherungen

Der Methusalem der Kaum-zu-glauben-Geldanlagen möge zu Recht als Letztes erwähnt sein: Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sollen zur Hälfte steuerfrei sein, wenn sie frühestens nach zwölf Jahren Laufzeit und nach dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Mit der Besteuerung von Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, habe ich mich nicht beschäftigt. Irgendwann kapituliert auch das gutmütigste Investorengemüt.