Lebensversicherungen kündigen, verkaufen oder gibt es bessere Möglichkeiten?

Lebens- und Rentenversicherungen sind schon lange ein Verlustgeschäft für den Sparer, daran ist nicht zu rütteln. Der Garantiezins ist infolge der langjährigen EZB- Entscheidungen schon jetzt unter 1% gefallen, Aussicht auf Besserung ist etwas für Träumer. Daher stellen die meisten Versicherer ein Geschäftsmodell, das ihnen viele Jahrzehnte Milliarden eingespielt und den Anlegern meist wenig gebracht hat, schon von selbst ein. Und immer mehr Anleger reagieren und kündigten 2016 über 12 Milliarden Euro aus LVs heraus.

Deshalb wollen Kunden ihre Lebensversicherung loswerden:

  • 33 % – weil sich Lebensversicherungen immer weniger rentieren
  • 22 % – weil Lebensversicherungen zu unsicher geworden sind (siehe § 89 bzw. § 314 VAG)
  • 21 % – um Schulden zu tilgen, eine Immobilie zu finanzieren oder das Geld einfach auszugeben
  • 14 % – um das Kapital inklusive zukünftiger monatlicher Raten sinnvoller und lukrativer anzulegen.

Wie entkommen Sie am besten einer bestehenden Lebensversicherung?

Dafür gab es bisher drei Varianten:

  1. Vertrag kündigen
    Nachteil: Der Versicherer erzwingt hohe Abschläge.
  2. Vertrag beitragsfrei stellen
    Nachteil: Wertvolles Kapital liegt noch viele Jahre sinnlos herum und fällt der Inflation zum Opfer.
  3. Vertrag verkaufen
    Nachteil: Ebenfalls teils deutliche Verluste. Und es kann dauern.

Es gibt aber eine weit bessere Möglichkeit:

Die Rückabwicklung oder einer Lebensversicherung!

Der BGH und der Europäische Gerichtshof haben die mögliche Rückabwicklung von Verträgen zugelassen, die vom 01.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Wenn Ihr Vertrag darunter fällt, dürfte eine Rückabwicklung die mit Abstand beste Variante sein, um ohne Verluste aus dem Vertrag herauszukommen.

Schauen Sie also am besten gleich nach, ob Ihre Police in die Zeit vom 01.07.1994 bis 31.12.2007 fällt!

Der Grund: Es wurde juristisch vielfach bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung dieser Verträge fehlerhaft sind und die Kunden darüber nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Das betrifft allein in Deutschland über 100 Millionen Verträge.

Der große Vorteil: Sie können kostenfrei prüfen lassen, ob sich eine Rückabwicklung bei speziell Ihrem Vertrag lohnt.

Sie haben Ihre Lebensversicherung schon gekündigt oder schon ausgezahlt bekommen?

Kein Problem! Selbst dann stehen Ihnen die Rückforderung aller von der Versicherung einbehaltenen Gebühren zu, einschließlich die entgangenen Zinsen.

Wo liegt der Vorteil in einer Rückabwicklung?

Wenn Ihr Vertrag betroffen ist, wird die Rückabwicklung von Experten eingeleitet, begleitet und abgeschlossen. Die Versicherung muss Ihnen Ihre sämtlichen Einzahlungen in voller Höhe – und jetzt kommt’s – zuzüglich angemessener Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen. Das rechnet sich! Teilweise sogar erheblich.

Risiko einer Rückabwicklung

Das geht für Sie gegen Null, denn: Entweder für Sie ist ein Kundenvorteil erstreitbar oder man lässt es bleiben – denn dann rechnet es sich auch nicht für die Experten, die viel Arbeit in den ganzen Prozess stecken würden.

Kosten für die Rückabwicklung nur im Erfolgsfall

Kosten für die Rückabwicklung entstehen für Sie nur bei der erfolgreichen Rückabwicklung des Vertrags, und selbst diese Kosten fallen nur auf den erwirtschafteten Kundenvorteil an. Weniger als den Rückkaufswert zu bekommen ist sowieso ausgeschlossen, also besteht kein Risiko.

Das Experten-Unternehmen behalten 20 % ein als Provision vom Mehrwert, der für den Anleger erstritten werden konnte. Mit den Kosten sind alle Leistungen, Aufwendungen und die persönliche Betreuung durch den Berater beglichen. Also: Gerade einmal ein Fünftel auf eine Summe, mit der Sie ohne die Experten eh nicht rechnen konnten, wird abgezogen. 80 % des Mehrwerts gehen an Sie.

Um es an einem Abrechnungsbeispiel mit gerundeten Zahlen zu verdeutlichen:

Beispielrechnung oder: Welchen Mehrertrag Sie erhalten können

Eingezahltes Kapital des Kunden:
30.300 Euro

Offizieller Rückkaufswert:
22.700 Euro

Gesamtanspruch nach Prüfung einer Rückabwicklung:
36.500 Euro

Vorteil für den Anleger:
13.800 Euro (Differenz zwischen Rückkaufswert und Gesamtanspruch)

20 % Abzug der Kosten für die Rückabwicklung (ausschließlich im Erfolgsfall!):
3.284 Euro (inkl. MwSt.)

Auszahlung nach erfolgreichem Widerrufsverfahren: 33.216 Euro

Rückabwicklung – Warum macht es nicht jeder?

Die Versicherer zahlen Ihnen Ihr Geld nur äußerst ungern aus, schließlich wollen sie damit arbeiten und all die Renditen verdienen, wie sie es jahrzehntelang getan haben. Entsprechend hochschichten sie die bürokratischen und juristischen Hürden, bevor sie die gesetzlich berechtigten Summen auszahlen.

Das ist der Grund, warum es hier eine spezialisierte Verwaltung und juristische Expertise braucht. Der Versicherte selbst kann hier als David gegen den Versicherungs-Goliath nichts ausrichten. Und wer es doch versucht, verbringt seine Zeit womöglich über Jahre mit nichts Anderem.

Nicht zuletzt macht es deshalb nicht jeder, weil die meisten nichts von dieser Lösung wissen. Die Medien posaunen es auch nicht ständig in die Welt, sind viele der Fernsehsender und Zeitschriften allzu eng mit der Finanzindustrie verbandelt. Da will man der Hand, die einen ernährt, nichts Böses und schweigt lieber stille.

Ihre Vorteile kurz und knackig:

  • Alle bürokratischen und juristischen Prozesse werden Ihnen abgenommen.
  • Für den Fall der Fälle empfiehlt Ihnen Ihr Wohlstandsbildner eine passende Rechtsschutzversicherung, die sämtliche Restrisiken wie überraschende Kosten für Anwälte und Gerichtsprozesse abdeckt.
  • Alle Schritte während der Rückabwicklung werden für Sie transparent und nachvollziehbar festgehalten. Sie können sich jederzeit über den aktuellen Stand informieren.
  • Und noch einmal: Zuerst wird kostenfrei geprüft. Im Falle guter Aussichten entstehen erst dann Kosten, wenn erfolgreich mit Kundenvorteil rückabgewickelt wurde.

Einzig die überschaubaren Kosten für die Rechtsschutzversicherung würden anfallen.

Ablauf einer Rückabwicklung:

  1. Telefonat mit dem Finanzexperten Ihres Vertrauens, nachdem er anhand der Police eine Ersteinschätzung vorgenommen hat.
  2. Kostenfreie, individuelle, BGH-konforme und unverbindliche Berechnung, Klärung aller Fragen.
  3. Wenn Sie Rückabwicklung möchten – Besprechung des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung und Übergabe der Pflichtdokumente:
    • Kopie des originalen Versicherungsscheins
      Sollte die Versicherung schon gekündigt worden oder ausgelaufen sein, dann wird das Abrechnungsschreiben benötigt.
    • Kopie des Personalausweises
    • wenn vorhanden: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Beitragsverlauf, Wertmitteilungen, Unterlagen zum aktuellen Rückkaufswert)
      Je mehr Unterlagen vorliegen, desto genauer kann kalkuliert werden.
    • Auskunftsvollmacht
      Ohne Ihre Zustimmung kommt kein Prüfer an die wichtigen Zahlen Ihrer Police wie dem exakten Rückkaufswert und dem Beitragsverlauf. Mit dieser Auskunftsvollmacht können diese wichtigen Daten eingefordert werden, um die Erfolgsaussichten eines Widerrufs zu prüfen.
  4. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere Experten prüfen die Widerrufsbelehrung Ihrer Versicherung. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Widerrufsbelehrung ist korrekt – dann wird der Fall eingestellt und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
  5. 2. Widerrufsbelehrung ist falsch – dann wird sofort beim Versicherer widerrufen und bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage eingeholt.
  6. Die einzigen Kosten wären ab hier der Jahresbeitrag für die Rechtsschutzversicherung und die eventuelle Selbstbeteiligung im Schadensfall. All diese Kosten sollten aber zu vernachlässigen sein angesichts geprüfter Erfolgsaussichten.
  7. Es beginnt das außergerichtliche Verfahren.
  8. Mit den BGH-konformen Forderungen konfrontiert, zahlen viele Versicherungen die geforderte Summe schnell aus. Wenn nein, dann:
  9. Das gerichtliche Verfahren wird aufgenommen, wenn das außergerichtliche Verfahren zu keiner Einigung geführt hat.

Sie wünschen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Police?

Dann hat sich folgender Ablauf bewährt, damit weder Sie noch ich als Wohlstandsbildner hier unnötigen Aufwand haben – denn den sollen sich die Experten aufbürden:

  1. Alle schriftliche Kommunikation läuft am schnellsten über E-Mail. Daher bitte alle Dokumente einscannen und an diese E-Mail-Adresse schicken: service@wohlstandsbildner.de

    Diese Dokumente – soweit vorhanden – werden zur Prüfung benötigt:

    • Versicherungsschein nebst Policenbegleitschreiben (wenn Belehrung dort abgedruckt ist) und Anlagen (ggf. allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen)
    • ggf. Versicherungsantrag
    • aktueller bzw. zuletzt bekannter Rückkaufswert
    • Einzahlungsverlauf / Höhe der geleisteten Einzahlungen
    • ggf. Kopie der Rechtsschutzversicherungspolice oder letzten Beitragsrechnung
    • Ihre Daten wie Adresse und Telefonnummer
  2. Nach ersten Berechnungen und Prüfung der Erfolgsaussichten meldet sich ein Rückabwicklungs-Experte bei Ihnen meist innerhalb weniger Tage. Alles Weitere werden Sie dann mit ihm direkt besprechen.